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Ersatzteile Und Gewährleistung - Koppe Malou Installations- Und Bedienungsanleitung

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7. ERSATZTEILE UND GEWÄHRLEISTUNG
Sollten Sie eines Tages Ersatzteile für Ihren Ofen benötigen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass in diesem Ofen nur
Original-Ersatzteile verwendet werden dürfen, die von Koppe ausdrücklich zugelassen bzw. angeboten werden. Bitte wenden
Sie sich bei Bedarf eines Ersatzteiles unter Angabe der Seriennummer an Ihren Fachhändler.
Er wird die zum Ersatz nötigen Teile identifizieren und für Sie bestellen.
Im Falle von Reklamationen an neu hergestellten Produkten, sind diese direkt schriftlich mit dem Fachhändler/
Installationsbetrieb zu klären. Die Reklamationsabwicklung erfolgt über den zuständigen Händler.
Sichtbare Schäden werden nur dann von der Gewährleistung erfasst, wenn sie sofort nach Übergabe des Ofens dem Händler
schriftlich auf dem Lieferschein angezeigt werden. Transportschäden (diese müssen entsprechend den Bedingungen des
Transporteurs gegen den Transporteur geltend gemacht werden) fallen nicht unter die Gewährleistung.
Reklamationen können nur entgegengenommen werden, wenn folgende Daten vollständig beigelegt werden:
– Produktionsnummer (siehe Typenschild)
– Erwerbsnachweis bzw. Kopie vom Kaufbeleg von einem autorisierten KOPPE- Fachhändler
– Abnahmeprotokoll vom Schornsteinfeger
– bei Funktionsstörungen eine maschinell erstellte Zugmessung des Schornsteins durch den Installationsbetrieb oder
Schornsteinfeger, das gerätebezogene Abnahmeprotokoll vom Schornsteinfegermeister und diesbezügliche
Schornsteinberechnung nach DIN 4705
Gewährleistung kann von Ihrem Händler (=Ihrem Vertragspartner) nur dann übernommen werden, wenn der Ofen entsprechend
der
zugehörigen
Bedienungsanleitung
Bedienungsanleitung oder bei Gewaltanwendung entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind insbesondere zerbrechliche Teile (wie bspw. Feuerraumplatten), Teile die dem
Verschleiß unterliegen sowie Schäden oder Mängel, die am Gerät oder an Bauteilen durch übermäßige oder unsachgemäße
Beanspruchung, mechanische, chemische oder thermische Überlastung entstehen.
Verschleißteile besitzen aufgrund Ihrer Beschaffenheit nur eine begrenzte Funktions- und Nutzungsdauer, die auch unter der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist liegen kann.
Verschleißteile sind u.a. Teile, die unmittelbar mit dem Feuer in Berührung kommen, z.B. Rosteinrichtungen, Stahl- oder
Gussauskleidungen, Feuerraumplatten und Dichtungen sowie Glasscheiben, bewegliche Teile (wie Griffe, Luftschieber,
Scharniere, Verschlüsse, Zug- und Rückholfedern, Schrauben). Der durch den Betrieb des Gerätes bedingte Verschleiß ist kein
anfänglicher Mangel und dementsprechend auch kein Gewährleistungsfall.
Für eine einwandfreie Funktion des Ofens, sind diese Bauteile regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf durch Beauftragung
eines Fachbetriebs auszutauschen.
Weitere Informationen zur Gewährleistung entnehmen Sie bitte auch den Ausführungen und Hinweisen in den jeweiligen
Kapiteln dieser Bedienungsanleitung.
Techn. Änderungen vorbehalten
benutzt
wurde.
Bei
unsachgemäßer
13
Behandlung,
Nichtbeachtung
der

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