Zulässige Brennstoffe
Verwenden Sie nur die in der Anleitung genannten Brennstoffe in
der dort genannten Qualität und Stückigkeit. Andere Brennstoffe
sind nicht zulässig.
Verbrennungsgefahr
Die Außenoberflächen, vor allem die Glaskeramikscheibe, wer-
den heiß. Nicht berühren - Verbrennungsgefahr! Weisen Sie be-
sonders Kinder darauf hin. Halten Sie Kinder grundsätzlich vom
beheizten Ofen fern.
Verwenden Sie zur Bedienung immer das mitgelieferte Bedien-
werkzeug/den Schutzhandschuh!
Brandgefahr
Abstand zur Verkleidung
Gegenstände aus brennbaren Baustoffen dürfen auf Verklei-
dungsflächen (Oberflächen) der Feuerstätte nicht abgestellt wer-
den.
Zwischen Flächen der Ofenverkleidung aus Keramik oder Putz
und brennbaren Stoffen muss einen Mindestabstand von 5 cm
eingehalten werden. Dieser Abstand muss belüftet sein. Zu Feu-
erstätten-Oberflächen aus Metall muss ein wesentlich größerer
Abstand eingehalten werden.
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Bedienungsanleitung KSO (1.3)
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