7 UNZULÄSSIGE VERWENDUNG
Die Maschine darf nur zu dem vom Hersteller vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Insbesondere ist es untersagt, die Maschine, auch teilweise, zu verwenden:
- ohne Schutzvorrichtungen und/oder mit inaktivierten oder fehlenden Sicherheitseinrichtungen;
- bei nicht korrekter Installation;
- für die Bearbeitung von nicht von FROMM gelieferten Materialien;
- im Freien, wo sie Regen oder hoher Feuchtigkeit ausgesetzt sein kann;
- unter gefährlichen Bedingungen oder im Falle von Funktionsstörungen der Maschine selbst;
- zu ungeeigneten Zwecken oder durch nicht geschultes Personal;
- für der spezifischen Richtlinie widersprechende Zwecke;
- bei Stromausfall;
- bei schweren Wartungsmängeln;
- nach nicht genehmigten Änderungen oder Eingriffen;
- unter gänzlicher oder teilweiser Nichtbeachtung der Anleitung;
- mit anderem als dem vom Hersteller vorgegebenen Werkzeug;
Nicht vorgesehen ist die Möglichkeit des Betriebs der Maschine:
- in Umgebungen mit einer Temperatur unter +5 oder über +30°C.
- in Umgebungen mit einer relativen Luftfeuchtigkeit von über 80%.
Abweichungen von den obigen Vorgaben bedürfen einer spezifischen schriftlichen Erklärung seitens des Herstellers.
Jede vom Hersteller nicht genehmigte Änderung und/oder Erweiterung, welche die vorgesehenen Funktionen und
damit die Risiken verändert, fällt unter die alleinige Verantwortung desjenigen, der sie vornimmt.
Solche Änderungen, wenn ohne die Genehmigung des Herstellers vorgenommen, lassen im Übrigen jede gewährte
Garantie verfallen und setzen die von der Maschinenrichtlinie 2006/42/CE vorgesehene Konformitätserklärung außer
Kraft.
Unbedingt zu unterlassen sind Verwendungen der Maschine zu anderen als den in diesem Hersteller-Handbuch
vorgegebenen Zwecken.
Die Herstellerfirma haftet daher nicht für an Personen, Tieren oder Gegenständen durch unsachgemäßen oder nicht
genehmigten Gebrauch der Maschine verursachte Schäden.
8 RESTRISIKEN
a) Lärm:
- Auch wenn die Maschine an sich nicht laut ist, kann aufgrund des Schalldruckpegels in der Umgebung der
Maschine der Einsatz von Lärmschutz erforderlich sein.
b) Sollte es sich aus betrieblichen oder wartungstechnischen Gründen als notwendig erweisen, manuell zu arbeiten,
ist stets persönliche Schutzausrüstung erforderlich wie etwa:
- Handschuhe
c) Thermische Risiken (Verbrennungen): Die Maschine verfügt über geeignete Schutzeinrichtungen und
Warnhinweise für den Bediener; dennoch bleibt das Risiko von Verbrennungen bei Kontakt mit den Schweißteilen
bestehen;
d) Elektrischer Natur (Stromschlag, Verbrennungen):
- Risiko aufgrund gefährlicher Spannungen und Restströme innerhalb der Maschine auch nach Unterbrechen der
Hauptstromzufuhr.
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EMPFOHLENE, VOM ANWENDER ZU ERGREIFENDE
PRÄVENTIONSMASSNAHMEN
Die Einschalt- und Betriebsverfahren müssen korrekt ausgeführt werden.
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Die (auch nur teilweise) Reproduktion dieses Handbuchs in jedweder Form ist ohne die schriftliche Genehmigung des Verfassers untersagt. © 2015
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