Kesselgröße
Kesselgesamtlänge (L)
Kesselblocklänge (L
)
K
Einbringung Kesselglied (Breite/Höhe/Tiefe)
Einbringung Kesselblock (Breite/Höhe/Tiefe)
Feuerraumlänge
Feuerraumdurchmesser
Brennertürtiefe
Abstand Gliedfüße (F
)
L
1)
Gewicht netto
Tab. 4 Abmessungen, Gewicht und weitere Daten
1) Gewicht mit Verpackung ca. 6 − 8 % größer.
2.10.2 Bedingungen für den Aufstellraum und die Umgebung
Betriebsbedingungen
Temperatur im Aufstellraum
relative Luftfeuchte
Staub/Flugsamen
Halogen-Kohlenwasserstoff-Ver-
bindungen
Gebläse, die dem Aufstellraum
Luft entnehmen.
Kleintiere
Brandschutz
Hochwasser
Tab. 5 Aufstellraum und Umgebung
Logano G225/Logano plus GB225 - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.
mm
mm
mm
mm
mm
mm
mm
mm
kg
Bemerkungen - Präzisierung der Anforderung
+5 bis +40 °C
max. 90 %
Keine Taupunktbildung oder Feuchtigkeitsniederschlag im Aufstellraum
−
Während des Betriebes darf kein übermäßiger Staubanfall im Aufstellraum auf-
treten, z. B.:
– Baustaub durch stark staubende Baumaßnahmen
Die zugeführte Verbrennungsluft darf keine übermäßige Staub- und Flugsamen-
belastung aufweisen, ggf. ist der Zutritt über Luftsiebe zu verhindern, z. B.:
– Luftzufuhr mit Staubbelastung aus der Nähe unbefestigter Straßen und Wege.
– Luftzufuhr mit Staubbelastung aus Produktions- und Verarbeitungsbereichen, z. B.
Steinbrüchen, Bergwerken etc.
– Flugsamen von Korbblütlern
−
Die Verbrennungsluft muss frei von Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen
sein.
– Quelle der Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen ausfindig machen und verschlie-
ßen. Falls dies nicht möglich ist, muss die Verbrennungsluft aus Bereichen herangeführt
werden, die nicht durch Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen verunreinigt sind.
Zu beachten sind:
– Buderus Katalog Heiztechnik Deutschland
– Arbeitsblatt K 3 im Buderus Katalog
−
Während des Brennerbetriebes darf keine mechanische Luftfördereinrichtung betrieben
werden, die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnimmt, z. B.:
– Dunstabzugshaube
– Wäschetrockner
– Lüftungsgeräte
−
Der Aufstellraum und im Besonderen die Zuluftöffnungen sind gegen das Eindringen von
Kleintieren zu schützen, z. B. durch Luftgitter.
−
Die Abstände zu brennbaren Baustoffen sind gemäß örtlicher Vorschriften einzuhalten. Ein
Mindestabstand von 40 cmist grundsätzlich einzuhalten. Brennbare Stoffe und brennbare
Flüssigkeiten dürfen nicht in Kesselnähe gelagert werden.
−
Bei akuter Hochwassergefahr ist der Heizkessel rechtzeitig vor dem Wassereintritt von der
Brennstoff- und Netzspannungsversorgung zu trennen. Mit Wasser in Berührung gekom-
mene Bauteile, Brennerkomponenten, Regel- und Steuereinrichtungen müssen vor der
Wiederinbetriebnahme erneuert werden.
45
55
1102
1222
626
746
460/820/150
460/820/L
548
668
337
95
455
575
246
291
Angaben zum Produkt
68
1342
866
K
788
695
336
2
11