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Allgemeine Sicherheitshinweise Für T Für Tischsägen Ischsägen; Personalauswahl Und Qualifikation; Grundsätzliche Pflichten; Sicherheitshinweise Zu Bestimmten Betriebsphasen - Cedima CTS 265 E Betriebsanleitung

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Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
für T
für T
ischsägen
ischsägen
für T
für T
für Tischsägen
ischsägen
ischsägen
3.2.2.16 Zur Durchführung von
Instandhaltungsmaßnahmen ist eine
der Arbeit angemessene Werkstatt-
ausrüstung unbedingt notwendig.
3.2.2.17 Standort und Bedienung von
Feuerlöschern bekanntmachen!
3.2.2.18 Die Brandmelde- und Brand-
bekämpfungsmöglichkeiten beach-
ten!
3.2.3
3.2.3
3.2.3
3.2.3
3.2.3
Personalauswahl und Quali-
Personalauswahl und Quali-
Personalauswahl und Quali-
Personalauswahl und Quali-
Personalauswahl und Quali-
fikation; grundsätzliche
fikation; grundsätzliche
fikation; grundsätzliche
fikation; grundsätzliche
fikation; grundsätzliche
Pflichten
Pflichten
Pflichten
Pflichten
Pflichten
3.2.3.1
Arbeiten an/mit der Maschi-
ne dürfen nur von zuverlässigem und
fähigem Personal durchgeführt wer-
den. Gesetzlich zulässiges Mindestal-
ter beachten!
3.2.3.2
Nur geschultes oder unter-
wiesenes Personal einsetzen, Zustän-
digkeiten des Personals für das Be-
dienen, Rüsten, Warten, Instand-
setzen klar festlegen.
3.2.3.3
Sicherstellen, daß nur dazu
beauftragtes und fähiges Personal an
der Maschine tätig wird.
3.2.3.4
Maschinenführer- Verant-
wortung auch in Hinblick auf ver-
kehrsrechtliche Vorschriften festlegen
und ihm das Ablehnen sicherheits-
widriger Anweisungen Dritter ermög-
lichen.
3.2.3.5
Zu schulendes, anzulernen-
des, einzuweisendes oder im Rahmen
einer allgemeinen Ausbildung befind-
liches Personal nur unter Aufsicht ei-
ner erfahrenen Person an der Maschi-
ne tätig werden lassen.
3.2.3.6
Arbeiten an elektrischen Aus-
rüstungen der Maschine dürfen nur
von einer Elektrofachkraft oder von
unterwiesenen Personen unter Lei-
• C E D I M A
• Technische Dokumentation • Alle Rechte nach DIN 34 • "Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen , vorbehalten" •
®
tung und Aufsicht einer Elektro-
fachkraft gemäß den elektrotechni-
schen Regeln vorgenommen werden!
3.2.3.7
An hydraulischen Einrich-
tungen darf nur Personal mit spezi-
ellen Kenntnissen und Erfahrungen
in der Hydraulik arbeiten!
3.2.4
3.2.4
3.2.4
Sicherheitshinweise zu be-
Sicherheitshinweise zu be-
Sicherheitshinweise zu be-
3.2.4
3.2.4
Sicherheitshinweise zu be-
Sicherheitshinweise zu be-
stimmten Betriebsphasen
stimmten Betriebsphasen
stimmten Betriebsphasen
stimmten Betriebsphasen
stimmten Betriebsphasen
I. I. I. I. I.
Normalbetrieb
Normalbetrieb
Normalbetrieb
Normalbetrieb
Normalbetrieb
3.2.4.1
Jede sicherheitsbedenkliche
Arbeitsweise unterlassen!
3.2.4.2
Vor Arbeitsbeginn sich an der
Einsatzstelle mit der Arbeitsumge-
bung vertraut machen. Zur Arbeits-
umgebung gehören z.B. die Hinder-
nisse im Arbeits- und Verkehrs-
bereich, die Tragfähigkeit des Unter-
grundes und die notwendigen Absi-
cherungen der Baustelle zum öffent-
lichen Verkehrsbereich und Möglich-
keiten der Hilfe bei Unfällen.
3.2.4.3
Maßnahmen treffen, damit
die Maschine nur in sicherem und
funktionsfähigem Zustand betrieben
wird. Maschine nur betreiben, wenn
alle Schutzeinrichtungen und sicher-
heitsbedingten Einrichtungen, z.B.
lösbare Schutzeinrichtungen, Notaus-
Einrichtungen, Schalldämmungen
vorhanden und funktionsfähig sind.
3.2.4.4
Mindestens einmal pro
Schicht Maschine auf äußerlich er-
kennbare Schäden und Mängel prü-
fen. Eingetretene Veränderungen
(einschließlich des Betriebsverhal-
tens) sofort der zuständigen Stelle/
Person melden. Maschine ggf. sofort
stillsetzen und sichern!
3.2.4.5
Vor Aufnahme des Schneid-
betriebes ist zu prüfen:
3-3
3-3
3-3
3-3
3-3

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