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Eg-Konformitätserklärung Zu Maschinen; Hinweise Für Den Installationstechniker; Allgemeine Sicherheitsvorschriften - FAAC 550 Handbuch

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Inhaltsverzeichnis

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DEUTSCH
EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG ZU MASCHINEN
Hersteller:
FAAC S.p.A.
Adresse:
Via Benini, 1 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIEN
erklärt hiermit, daß: der Antrieb Mod. 550
• zum Einbau in eine Maschine oder mit anderen Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie 89/392/EWG
und deren Änderungen 91/368/EWG, 93/44/EWG, 93/68/EWG vorgesehen ist.
• den wesentlichen Sicherheitsbestimmungen folgender anderer EG-Richtlinien entspricht:
73/23/EWG und nachträgliche Änderung 93/68/EWG.
89/336/EWG und nachträgliche Änderung 92/31/EWG sowie 93/68/EWG
und erklärt außerdem, daß die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis die Maschine, in welche diese
Maschine eingebaut wird oder von der sie ein Bestandteil ist, den Bestimmungen der Richtlinie 89/392/EWG
sowie deren nachträglichen Änderungen entspricht.
Bologna, den 01. Januar 1999
1) ACHTUNG! Zur persönlichen Sicherheit sollte die Anleitung in allen
Teilen befolgt werden. Eine fehlerhafte Installation bzw. Verwendung
des Produkts kann zu schweren Verletzungen führen.
2) Vor Installation des hierin beschriebenen Produkts die Anleitung
aufmerksam durchlesen.
3) Verpackungsstoffe (Kunststoff, Styropor usw.) stellen eine Gefahren-
quelle für Kinder dar und sind daher außerhalb ihrer Reichweite zu
verwahren.
4) Anleitung für künftigen Bedarf aufbewahren.
5) Das vorliegende Produkt ist ausschließlich für den in dieser Dokumen-
tation angegebenen Zweck entwickelt und gefertigt worden. Nicht
ausdrücklich erwähnte Einsätze können die Fehlerfreiheit des Pro-
duktes beeinträchtigen bzw. eine Gefahrenquelle darstellen.
6) FAAC lehnt jedwede Haftung bei unsachgemäßem und
bestimmungsfremdem Gebrauch des Antriebs ab.
7) Das Produkt nicht in Ex-Bereichen anwenden: Brennbare Gase oder
Rauchemissionen sind ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko.
8) Die mechanischen Bauelemente haben den Bestimmungen der
Normen UNI8612, CEN pr EN 12604 und CEN pr EN 12605 zu entspre-
chen.
Im Hinblick auf das EG-Ausland müssen zur Gewährleistung eines
angemessenen Sicherheitsstands außer den landeseigenen Bestim-
mungen ebenfalls die oben genannten Normen zur Anwendung
kommen.
9) FAAC kann nicht für die Mißachtung des technischen Stands bei der
Herstellung der anzutreibenden Tore haftbar gemacht werden, desto-
weniger für die während der Nutzung auftretenden Struktur-
verformungen.
10) Bei der Installation müssen die Normen UNI8612, CEN pr EN 12453 und
CEN pr EN 12635 erfüllt werden.
Der Sicherheitsstand des Antriebs soll C + D betragen.
11) Vor jeglichen Arbeiten an der Anlage unbedingt die Stromversor-
gung unterbrechen.
12) Das Versorgungsnetz des Antriebs ist durch einen allpoligen Schalter
mit Kontaktöffnungsabstand von mindestens 3 mm zu schützen.
(gemäß EG-RICHTLINIE 89/392/EWG, Anhang II, Teil B)
HINWEISE FÜR DEN INSTALLATIONSTECHNIKER

ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Der Geschäftsführer
A. Bassi
Empfehlenswert ist der Einsatz eines 6A Schutzschalters mit allpoliger
Unterbrechung.
13) Der Anlage einen Fehlerstromschutzschalter mit 0,03A Auslöse-
schwelle vorschalten.
14) Den Erdschluß auf Wirksamkeit überprüfen und anschließend mit den
Metallelementen des Tors verbinden. Grün/gelbes Antriebskabel
ebenfalls erden.
15) Der Antrieb verfügt über eine integrierte Einklemmsicherheit mit
Drehmomentüberwachung, die stets durch weitere Sicherheitsvor-
richtungen ergänzt werden muß.
16) Mit den Sicherheiten (z.B. Lichtschranken, Kontaktleisten usw.) wer-
den Quetsch- und Scherstellen- und allgemeine Gefahrenbereiche
während der Torbewegung geschützt.
17) Bei jeder Anlage sollten außerdem mindestens eine Leuchtmeldung
(z.B. FAAC LAMP, MINILAMP usw.) sowie ein entsprechendes Warn-
schild an der Torkonstruktion und die Vorrichtungen aus Punkt "16"
eingesetzt werden.
18) FAAC lehnt jegliche Haftung in punkto Sicherheit und korrekte An-
triebsfunktion ab, falls die Anlage mit Fremdkomponenten ausgerü-
stet ist.
19) Zur Wartung ausschließlich FAAC-Originalteile verwenden.
20) Änderungen an Komponenten des Antriebssystems sind untersagt.
21) Der Installateur soll sämtliche Informationen zur Notentriegelung des
Systems erteilen und dem Anwender die dem Produkt beigestellten
Anleitungen aushändigen.
22) Kinder oder Erwachsene sind während des Betriebs vom Produkt
fernzuhalten.
23) Funksteuerungen oder andere Impulsgeber dürfen nicht von Kindern
gehandhabt werden, damit keine unbeabsichtigte Bedienung des
Antriebs erfolgt.
24) Der Anwender darf keine eigenmächtigen Reparaturen oder Eingrif-
fe vornehmen, sondern ausschließlich Fachpersonal damit beauftra-
gen.
25) Alle weiteren, nicht ausdrücklich in dieser Anleitung vergesehenen
Maßnahmen sind untersagt.
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