2.1 Kennzeichnung von Hinweisen in der Betriebsanleitung
Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheitshinweise, die bei Nichtbeachtung
Gefährdungen für Personen hervorrufen können, sind mit allgemeinem Gefahrensymbol
Sicherheitszeichen nach DIN 4844 - W 9,
bei Warnung vor elektrischer Spannung mit
Sicherheitszeichen nach DIN 4844 - W 8
besonders gekennzeichnet.
Bei Sicherheitshinweisen, deren Nichtbeachtung Gefahren für die Maschine und deren Funktion
hervorrufen kann, ist das Wort ACHTUNG eingefügt.
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise wie z.B.
müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
2.2 Personalqualifikation und Schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muß die entsprechende
Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die
Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei dem
Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies
kann, falls erforderlich, im Auftrag des Betreibers der Maschine durch den Hersteller/Lieferer
erfolgen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, daß der Inhalt der Betriebsanleitung
durch das Personal voll verstanden wird.
2.3 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als auch
für Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zum
Verlust jeglicher Schadensersatzansprüche führen.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
-
Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
-
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
-
Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische Einwirkungen
-
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
- Drehrichtunspfeil
- Kennzeichen der Fluidanschlüsse
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