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Jährliche Prüfung - GFA SI 14.20 Betriebsanleitung

Sg50f serie
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JÄHRLICHE PRÜFUNG
Als Richtlinie gilt die ZH 1/494 für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore. Diese Richtlinie
erhalten Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft oder auf Anfrage von uns.
Die Wartung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren darf nur durch
vom Unternehmer beauftragte Personen durchgeführt werden, die mit den
jeweiligen Wartungsarbeiten vertraut sind (ZH 1/494).
Hinweise für den Prüfer
Getriebe:
Das Getriebe ist wartungsfrei und besitzt eine Lebensdauerschmierung. Die Hohlwelle ist
rostfrei zu halten.
Befestigungen:
Alle Befestigungsschrauben sind auf festen Sitz und einwandfreien Zustand zu prüfen.
Bremse (falls vorhanden):
Bei der jährlichen Prüfung ist die einwandfreie Funktion der Bremse zu kontrollieren.
Die Bremslüftung darf bei Toren ohne Gewichtsausgleich aus Sicherheitsgründen nur zu
Prüfzwecken in der unteren Torposition erfolgen.
Das Öffnen oder Schließen des Tores mit der Nothandbetätigung darf nur gegen die
geschlossene Bremse erfolgen.
Bei erhöhtem Verschleiß kann der Bremsbelag bzw. nach Abklemmen des Gleichrichters die
komplette Bremse getauscht werden.
Fangvorrichtung im Getriebe:
„Der Sichere" ist ein Aufsteck-Antrieb mit im Getriebe eingebauter Fangvorrichtung. Durch
konstruktive Maßnahmen ist sichergestellt, dass die Fangvorrichtung belastungs- und
verschleißfrei mitläuft.
Bei funktionstüchtigem Antrieb ist die Fangvorrichtung in Ordnung und braucht nicht geprüft
zu werden.
Die Fangvorrichtung kommt bei Versagen des Getriebes selbsttätig in Eingriff. Die vom
Antrieb bewegte Last wird durch die Fangvorrichtung in der jeweiligen Position stoßfrei zum
Stillstand gebracht. Eine elektrische Abschaltung ist nicht erforderlich, da nach Versagen
des Getriebes der Kraftfluss zwischen Motor und Abtriebswelle unterbrochen ist.
Nach Auslösen der Fangvorrichtung ist der Antrieb nicht mehr betriebsbereit und muss
ausgetauscht werden.
Seite M 12
52025002

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Diese Anleitung auch für:

Si 16.20

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