Erstinbetriebnahme
Die Erstinbetriebnahme und Anpassung der Regelung
an die örtlichen und baulichen Gegebenheiten sowie
die Einweisung in die Bedienung müssen von Ihrem
Heizungsfachbetrieb vorgenommen werden.
Vorbereitung und Durchführung der Emissionsmes-
sung gem. 1. BImSchV:
Serviceanleitung
Ihre Anlage ist voreingestellt
Ihre Heizungsanlage ist werkseitig voreingestellt und
somit betriebsbereit.
Als Betreiber einer neuen Feuerungsanlage sind Sie
verpflichtet, diese Feuerungsanlage umgehend dem
für Ihre Liegenschaft zuständigen Bezirksschornstein-
fegermeister zu melden. Der Bezirksschornsteinfeger-
meister erteilt Ihnen auch Auskünfte über seine weite-
ren Tätigkeiten an Ihrer Feuerungsanlage (z. B. regel-
mäßige Messungen, Reinigung).
Zuerst informieren
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