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Abb. 4:
Haube vorsichtig über den Einsatz
-
stülpen und mit Hilfe der Arrettie-
rungen ausrichten.
Schutzkarton vorher entfernen !

7. Bedienung

7.1 Allgemeines zum Betrieb des Kaminofens
Benutzen Sie zum Anheizen keine brennbaren Flüssigkeiten!
Der Feuerraum darf nur zur Brennstoffaufgabe geöffnet werden.
Nur empfohlenes Brennmaterial verwenden.
Prüfen Sie, ob im Aufstellungsraum genügend Frischluftzufuhr
vorhanden ist ( Verbrennungsluftverbund ).
Der Kaminofen darf nur von Erwachsenen geheizt werden.
Achten Sie darauf, daß Kinder nie alleine beim Ofen verweilen.
Lassen Sie den Ofen nicht längere Zeit ohne Aufsicht.
Der Kaminofen darf nur nach dieser Bedienungsanleitung betrie-
ben werden.
Achten Sie auf die richtige Einstellung der Luftschieber.
7.2 Anzünden
beide Luftschieber ganz öffnen (siehe Pkt. 7.7 )
Legen Sie zunächst zerknülltes Papier oder Pappe in die Mitte
des Brennraums und schichten Sie darauf Reisig und Kleinholz.
Anzünden und Feuerraum schließen.
Wenn das Feuer gut entfacht ist, legen Sie Holzscheite oder
Braunkohlebriketts einlagig nach.
Achten Sie auf die unter Pkt. 6.4 angegebenen maximalen Auf-
gabemengen und die entsprechenden Lufteinstellungen nach
Erreichen dem Anheizvorgang.
7.3 Inbetriebnahme
Die Feuerstätte muß beim ersten Anheizen behutsam bestückt
und mit relativ kleiner Flamme vorsichtig angeheizt werden.
Alle Materialien müssen sich langsam an die Wärmeentwicklung
gewöhnen. Sie verhindern damit Risse in den Schamottsteinen,
Lackschäden und Materialverzug.
Eventuell auftretende Geruchsbildung durch Nachtrocknung der
Schutzfarbe verliert sich nach kurzer Zeit.
4.
7.4 Geeignete Brennstoffe, maximale Aufgabemenge
und Einstellung der Verbrennungsluft
Der Kaminofen ist zur Verbrennung von naturbelassenem
Scheitholz und Braunkohlebriketts geeignet.
Klassisches Kaminholz ist Buche und Birke. Diese Holzarten
haben den höchsten Heizwert und verbrennen sauber, sofern sie
trocken gelagert wurden.
Frisch geschlagenes Holz sollte gespalten 12 - 18 Monate im
Freien regengeschützt vorgelagert werden.
Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz darf Brennholz nur
max. 20% Restfeuchte aufweisen.
Nicht verbrannt werden dürfen:
-feuchtes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
-Feinhackschnitzel
-Papier und Pappe ( außer zum Anzünden )
-Rinden oder Spanplattenabfälle
-Kunststoff oder sonstige Abfälle
Das Verbrennen von Abfällen schadet nicht nur der Umwelt
sondern auch Ihrem Kachelofen!
Maximale Aufgabemengen
Brennstoff
Brennstoffmenge
Scheitholz
2 Scheite
Braunkohlebriketts
3 - 4 Stück
Lufteinstellungen bei Nennwärmeleistung
Brennstoff
Scheitholz
Braunkohlebriketts 7"
7.5 Ascheentleerung
Achten Sie darauf, daß der Aschekasten rechtzeitig geleert wird,
damit der Aschekegel nicht zu dicht an den Rost heranwächst.
Es besteht sonst die Gefahr, daß der Rost ungenügend gekühlt
und dadurch zerstört wird.
Achtung !
Vor der Ascheentleerung bitte stets prüfen, ob keine Restglut in
der Asche vorhanden ist. Auch wenn nach außen hin die Asche
kalt ist, können sich im Inneren noch Glutreste befinden, die zu
einem Brand in der Mülltonne führen.
kg
2 - 2,5
2,3
Sekundärluft
Primärluft
Auf
5 mm auf
½ Auf
Auf

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