Einleitung
1.4
Zulassungen
6
1.3.2.
Pflichten des Installateurs
Dem Installateur obliegt die Installation und die erste Inbetriebnahme des
Gerätes. Der Installateur muss folgende Anweisungen beachten:
- Alle Anweisungen in den mit dem Gerät gelieferten Anleitungen lesen und
befolgen.
- Installation in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Normen.
- Durchführung der ersten Inbetriebnahme und aller erforderlichen Prüfungen.
- Die Anlage dem Benutzer erklären.
- Wenn eine Wartung erforderlich ist, den Benutzer auf die Pflicht zur Kontrolle
und Wartung des Gerätes aufmerksam machen.
- Alle Bedienungsanleitungen dem Benutzer aushändigen.
1.4.1.
Zertifizierungen
Elektro-Konformität / CE Kennzeichnung
Das vorhandene Produkt stimmt mit den Vorschriften folgender europäischer
Richtlinien und Normen überein:
- 2006/95/EG Richtlinie für Schwachstrom
Betroffene Norm: EN 60.335.1.
- 2004/108/EG Richtlinie des Rates über die elektromagnetische Verträglichkeit
(BMPT)
Betroffene Norm: EN 50.081.1 / EN 50.082.1 / EN 55.014.
1.4.2.
Richtlinie 97/23/EG
Dieses Produkt stimmt mit der Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates über Druckgeräte Artikel 3, Absatz 3 überein.
1.4.3.
Test bei Auslieferung
Vor dem Verlassen des Werks werden bei jedem Gerät die folgenden Punkte
geprüft:
- Wasserdichtheit
- Luftdichtheit
- Elektrische Sicherheit.
BTW - BTW S
300029727–001-01 28/01/2013