7.2 Elektroanschluss
Vor der Aufstellung einer Wärmepumpe ist immer zu
prüfen, ob der elektrische Anschluss durch das zuständige
Energieversorungsunternehmen (EVU) auch möglich ist.
Das EVU muss dem Einbau zustimmen, was in der Regel
auch geschieht. Die Anfrage ist beim zuständigen EVU
zu stellen.
Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe wird nach
dem Wärmepumpentarif für die Versorgung aus dem
Niederspannungsnetz abgerechnet. Zusätzlich bieten viele
EVU`s Sonderkonditionen für den Wärmepumpenbetrieb an.
Die Preise sind dann deutlich günstiger als bei der Nutzung
des allgemeinen Tarifs. Der günstige Wärmepumpentarif der
EVU ist meistens mit Sperrzeiten verbunden, in denen die
Wärmepumpenanlage nicht mit Heizstrom versorgt wird.
Neben den Zähler für den Haushaltsstromverbrauch ist dann
ein eigener Zähler für die Wärmepumpe erforderlich.
Regelung für Sperrzeiten:
Die Sperrzeit kann sich auf bis zu 2 Stunden
hintereinander, aber insgesamt nicht länger als 6
Stunden innerhalb von 24 Stunden belaufen. Dabei
darf die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen
nicht kürzer als die jeweils vorangegangene
Unterbrechungszeit sein.
Netzabschaltung während der Sperrzeiten der EVU
Während der Sperrzeiten der EVU darf
!
die Stromzufuhr zur Wärmepumpe nicht
unterbrochen sein. Deshalb muss das
anklemmen der Sperre der EVU über die
Klemmen 40/41 erfolgen. Die EVU´s müssen einen
potentialfreien Kontakt (NC), normal geschlossen zur
Verfügung stellen.
ZU diesem Zweck wird eine separater Elektroanschluss
mit Rundsteuerempfänger gesetzt. Die zwei Anschlüsse
am Rundsteuerempfänger müssen direkt an die Klemmen
40/41 (vergleiche Klemmenanschlussplan) - nicht über
Schütz - angeschlossen werden. Die Leitungen müssen
unter Dauerspannung stehen und dürfen deshalb nicht
über einen Schütz geschaltet werden. Dort wo kein
Rundsteuerempfänger zur Verfügung steht müssen die
Klemmen 40 und 41 gebrückt werden.
Wird die Wärmepumpe nicht wie vorgeschrieben
angeschlossen, bzw. angesteuert, können Schäden
an ihr entstehen. Diese Schäden können nicht im
Rahmen der Garantie des Hersteller beglichen werden.
Eine Startverzögerung bei Stromausfall ist zwischen 5
Sekunden und 5 Minuten einstellbar. Die Einstellung
hierfür erfolgt durch den Servicemonteur.
6
7.2.1
Hinweise zum elektrischen Anschluss
Vor dem Einbau der Anlage muss diese durch den vom
zuständigen EVU zugelassenen Installateur angemeldet
werden.
Allgemein sind folgende Angaben erforderlich:
Anschrift des Betreibers
Einsatzort der Wärmepumpe
Geplante Betriebsweise
Art der Wärmequelle
Maximaler Anlassstrom mit/ohne
Sanftanlasser in A
Wärmebedarf in kW
Die Anzahl der Einschaltungen des Verdichters ist auf
höchstens dreimal pro Stunde begrenzt. Das ist durch die
Funktion des Reglers sichergestellt. Mit dem Einschalten der
Wärmepumpe wird eine Zeit von 20 min. rückwärts gezählt.
Erst nach Ablauf der 20 min. ist eine Wiedereinschaltung
möglich.
Besondere Sicherheitshinweise:
Rechtsdrehfeld sicherstellen (Wird vom Regler
angeziegt)! Bis der Fehler behoben ist bleibt die
Wärmepumpe automatisch gesperrt.
Bei Betrieb mit falscher Drehrichtung des Verdichters
kann es zu Schäden an diesem kommen.
Allpolige Absicherung sicherstellen!
Die Leistungsversorgung der Wärmepumpe muss
mit einer allpoligen Abschaltung mit mind. 3 mm
Kontaktöffnungsabstand z.B. einem 3-poligem
Sicherungsautomaten ausgestattet sein. Der
Auslösestrom ist entsprechened den technischen
Daten der Spalte „Vorsicherung" zu entnehmen.