Garantie
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Es gilt die gesetzliche Garantie. Ausgenommen davon sind Ver-
schleißteile wie z. B. Bremsen, Kette, Reifen usw.. Die Garan-
tiefrist beginnt mit dem Kaufdatum.
Darüber hinaus gewähren wir 5 Jahre Garantie ab Kaufdatum
auf Bruch des Rahmens gemäß den nachstehenden Bedingun-
gen:
1. Innerhalb der Garantiezeit von 5 Jahren ab Kaufdatum wird
ein gebrochenes Rahmenteil kostenlos instandgesetzt oder,
sollte das nicht möglich sein, durch ein neuwertiges Teil er-
setzt. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
2. Weitergehende Ansprüche bestehen aufgrund dieser Garantie
nicht. Insbesondere werden etwaige Demontage- oder Mon-
tagekosten (z. B. beim Fachhändler) von uns nicht erstattet.
3. Voraussetzung für die Garantieleistung ist die Einsendung
der Registrierkarte mit ausgewiesenem Kaufdatum innerhalb
von 4 Wochen nach Kauf.
4. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch Unfälle
und Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, insbeson-
dere durch Nichtbeachtung unserer Bedienungsanleitung,
entstanden sind. Keine Garantieleistung besteht ferner für
Schäden, die durch den Einbau von Zubehörteilen verursacht
wurden, die nicht für den Einsatz mit unserem Rahmen ge-
eignet sind.
5. Durch eine Garantieleistung wird die Garantiezeit weder ver-
längert noch eine neue Garantiefrist in Lauf gesetzt.
6. Die Abwicklung einer Garantieleistung erfolgt durch das
Fachgeschäft, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde.
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