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Grundlagen Der Humanschwingungsmessung; Einführung; Eu-Richtlinie 2002/44/Eg - Manfred Weber VM30-H Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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4. Grundlagen der Humanschwingungsmessung

4.1. Einführung
Unter Humanschwingung versteht man Vibrationen, die auf den menschlichen Körper einwir -
ken. Die Messung dieser Vibrationen dient vorrangig der Vermeidung gesundheitlicher Risiken,
kann aber auch zur Beurteilung des Komfortgefühls, z.B. in Fahrzeugen, herangezogen werden.
Man unterscheidet zwei grundlegende Kategorien:
Hand-Arm-Schwingungen, die über die Hand in den Körper eingeleitet werden.
Diese können z.B. Durchblutungsstörungen, Knochen- oder Gelenkschäden und Muskelerkran-
kungen hervorrufen.
Ganzkörper-Schwingungen, die über Gesäß und Rücken des sitzenden Menschen, die
Füße des stehenden Menschen sowie Kopf und Rücken des liegenden Menschen einwir-
ken. Diese können z.B. zu Rückenschmerzen und Schädigungen der Wirbelsäule führen.
Beide Arten der Humanschwingungsmessung werden in internationalen Standards beschrieben:
ISO 5349 - Messverfahren für Hand-Arm-Schwingungen
ISO 2631 - Messverfahren für Ganzkörper-Schwingungen
ISO 8041 - Messeinrichtungen für Humanschwingungen
Messung mechanischer Schwingungen am Handgriff motorbetriebener
ISO 8662 -
Maschinen
ISO 6954 - Schwingungen auf Schiffen
ISO 10056 - Schwingungen auf Schienenfahrzeugen
ISO 10326 - Laborverfahren zur Bewertung der Schwingungen von Fahrzeugsitzen
Praxisgerechte Hinweise zur Messung von Hand-Arm- und Ganzkörperschwingungen findet
man in der VDI 2057.
Besondere Bedeutung hat die Thematik durch Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2002/44/EG er-
halten. Diese spezifiziert arbeitsschutzrechtliche Mindestanforderungen.

4.2. EU-Richtlinie 2002/44/EG

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der EU-Richtlinie 2002/44/EG des Europäi-
schen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002. Den vollständigen Text erhalten Sie unter
http://eur-lex.europa.eu/
Die Richtlinie beinhaltet Mindestanforderungen zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern
vor Gefährdung durch Vibrationen. Die Hersteller von Maschinen und Geräten sowie Arbeitge-
ber, die diese einsetzen, sind aufgefordert, eine Risikoanalyse hinsichtlich der Schwingungsbe-
lastung des Bedieners durchzuführen. Die Risikoanalyse kann auf Basis von Herstellerangaben
zum Ausmaß der Vibration unter Beobachtung spezifischer Arbeitsweisen oder durch Messung,
z.B. mit dem Humanschwingungsmesser VM30-H, erfolgen.
Die Richtlinie legt folgende Grenzwerte fest:
4

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