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Frostschutz; Kondenswasserableitung Und Neutralisation - Viessmann VITOCROSSAL 300 Handbuch

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
■ über durchströmte offene Ausdehnungsgefäße
■ durch Unterdruck in der Anlage
■ über gasdurchlässige Bauteile.
Geschlossene Anlagen – z. B. mit Membran- Ausdehnungsgefäßen
– bieten bei richtiger Größe und richtigem Systemdruck einen guten
Schutz vor dem Eindringen von Sauerstoff aus der Luft in die
Anlage. Der Druck muss an jeder Stelle der Heizungsanlage, auch
an der Saugseite der Pumpe, und bei jedem Betriebszustand über
dem Druck der umgebenden Atmosphäre liegen. Der Vordruck des
Membran-Ausdehnungsgefäßes ist mindestens bei der jährlichen
Wartung zu prüfen. Der Einsatz von gasdurchlässigen Bauteilen,
z. B. nicht diffusionsdichte Kunststoffleitungen in Fußbodenheizun-
gen ist zu vermeiden. Werden sie doch verwendet, dann ist eine
Systemtrennung vorzusehen. Diese muss das durch die Kunststoff-
rohre fließende Wasser durch einen Wärmetauscher aus korrosions-
beständigem Material von den anderen Heizkreisen – z. B. vom
Wärmeerzeuger trennen.
Bei einer korrosionstechnisch geschlossenen Warmwasser-Hei-
zungsanlage, bei der die vorgenannten Punkte berücksichtigt wur-
den, sind zusätzliche Korrosionsschutzmaßnahmen nicht erforder-
lich. Besteht jedoch die Gefahr des Sauerstoffeinbruches, dann sind
zusätzliche Schutzmaßnahmen durchzuführen, z. B. durch Zugeben
von Sauerstoffbindemittel Natriumsulfit (5 - 10 mg/Liter im Über-
schuss). Der pH-Wert des Heizungswassers soll 8,2 bis 10,0 betra-
gen.

4.8 Frostschutz

Dem Füllwasser kann ein speziell für Heizungsanlagen geeignetes
Frostschutzmittel beigefügt werden. Die Eignung ist vom Hersteller
des Frostschutzmittels nachzuweisen, da sonst Beschädigungen an
Dichtungen und Membranen sowie Geräusche im Heizbetrieb auftre-
ten können. Für hierdurch auftretende Schäden und Folgeschäden
übernimmt Viessmann keine Haftung.

4.9 Kondenswasserableitung und Neutralisation

Das während des Heizbetriebs, sowohl im Brennwertkessel als auch
in der Abgasleitung anfallende Kondenswasser ist vorschriftsmäßig
abzuleiten.
Gemäß Arbeitsblatt DWA-A 251, dessen Bedingungen in der Regel,
den kommunalen Abwasserverordnungen zu Grunde gelegt sind, gilt
bis zu einer Nenn-Wärmeleistung von 200 kW, dass das Kondens-
wasser aus Gas-Brennwertkesseln ohne Neutralisation in das
öffentliche Abwassernetz abgeleitet werden darf.
Aufgrund örtlicher Abwassersatzung kann jedoch der Einbau einer
Neutralisationseinrichtung (Zubehör) erforderlich sein. Nähere Aus-
kunft erteilt die Untere Wasserbehörde.
Außerdem ist zu beachten, dass die häuslichen Entwässerungssys-
teme aus Werkstoffen bestehen, die gegenüber saurem Kondens-
wasser beständig sind.
Nach Arbeitsblatt DWA-A 251 sind dies:
■ Steinzeugrohre
■ PVC-hart-Rohre
Gas-Brennwertkessel
Sind Bauteile aus Aluminium vorhanden, gelten davon abweichende
Bedingungen.
Werden Chemikalien zum Korrosionsschutz eingesetzt, empfehlen
wir, sich die Unbedenklichkeit der Zusätze gegenüber den Kessel-
werkstoffen und den Werkstoffen anderer Bauteile der Heizungsan-
lage vom Hersteller der Chemikalien bescheinigen zu lassen. Wir
empfehlen, sich bei Fragen der Wasseraufbereitung an entspre-
chende Fachfirmen zu wenden.
Weitere detaillierte Angaben sind in der VDI-Richtlinie 2035-2 und
EN 14868 zu finden.
■ PVC-Rohre
■ PE-HD-Rohre
■ PP-Rohre
■ ABS/ASA-Rohre
■ Gussrohre mit Innenemaillierung oder Beschichtung
■ Stahlrohre mit Kunststoffbeschichtung
■ Nichtrostende Stahlrohre
■ Borosilikatglas-Rohre
Es ist zweckmäßig, mit der für Abwasserfragen zuständigen kommu-
nalen Behörde rechtzeitig vor der Installation Verbindung aufzuneh-
men, um sich über die örtlichen Bestimmungen zu informieren.
Die Kondenswasserinhaltsstoffe entsprechen den Vorgaben des
DWA-A 251.
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VIESMANN
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