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Viessmann VITOCROSSAL 300 Handbuch Seite 49

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Abgas-Zuluft-Systeme
Bei den max. Längen der Abgasleitung sind folgende Bauteile
berücksichtigt:
■ AZ-Verbindungsrohr 0,5 m lang
■ 1 AZ-Bogen 87° und 1 Stützbogen 87°
oder
■ 2 AZ-Bögen 45° und 1 Stützbogen 87°
Weitere Bögen, T-Stücke und Längenelemente sind mit folgenden
Werten von der maximalen Länge abzuziehen:
■ AZ-Verbindungsrohr 0,5 m lang: 1 m
■ AZ-Verbindungsrohr 1 m lang: 2 m
■ AZ-Bögen 45°: 0,5 m
■ AZ-Bögen 87°: 1 m
■ AZ-Revisions-T-Stück: 0,5 m
Hinweis
Die Vorgaben zu den Schachtinnenmaßen (siehe Seite 46) beach-
ten.
Bei Verlegeart C
dürfen die vorgegebenen max. Abgasleitungslän-
6
gen nicht überschritten werden.
Vitocrossal in Verbindung mit Wärmeerzeugern für feste Brenn-
stoffe
Verlegung der Abgasleitung in einem zweizügigen Schacht.
Gemäß Empfehlung des Bundesverbands des Schornsteinfeger-
handwerks (ZIV-Rundschreiben Nr. 1.3.02 T) ist es möglich, die
Kunststoff- Abgasleitung zusammen mit der Abgasleitung eines
Wärmeerzeugers für feste Brennstoffe in einem zweizügigen
Schornstein zu verlegen. Dazu müssen die folgenden Bedingungen
erfüllt werden.
Raumluftabhängiger Betrieb bzw. Zuluft wird nicht über den
Schacht zugeführt
Die Mündungen von brennbaren Abgasleitungen sollten aus brand-
schutztechnischen Gründen im oberen Bereich aus nicht brennbaren
Baustoffen hergestellt werden. Die Länge des Abgasrohrs aus nicht
brennbarem Material im gegen Wärmestrahlung geschützten
Bereich Lg muss mindestens 300 mm betragen. Die Länge des
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äußeren Mündungsrohrs der Schachtabdeckung muss mindestens
dem Außendurchmesser D des inneren Abgasrohrs entsprechen.
Im Lieferumfang des Basispakets Schacht (Metall/PPs) ist ein Edel-
stahlrohr (380 mm lang) enthalten. Als weiteres Zubehör ist eine
Edelstahl-Verlängerung (380 mm lang) lieferbar.
Ø D
C
E
D
F
A Schachtabdeckung, Metall
B Endstück aus nicht brennbarem Material
C Hinterlüftung
D Abgasleitung Vitocrossal
VIESMANN
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(Fortsetzung)
A
B
E Schornstein des Wärmeerzeugers für feste Brennstoffe
F Mindestabstand gemäß DIN V 18160, reduzierter Mindestab-
stand oder maximaler Abstand gemäß DIN EN 14471 (siehe
Seite 46)
Raumluftunabhängiger Betrieb – Zuluft wird über den Schacht
zugeführt
Die Mündungen von Luft-Abgas-Systemen müssen so ausgebildet
sein, dass Abgas nicht in gefahrdrohender Menge in den Luftschacht
angesaugt wird und windbedingte Druckschwankungen sich mög-
lichst gleichmäßig auf das Luft-Abgas-System auswirken.
A
C
E
D
F
A Schornsteinverlängerung aus rußbrandbeständigem Material
B Schachtabdeckung, Kunststoff
C Zuluft/Hinterlüftung
D Abgasleitung Vitocrossal
E Schornstein des Wärmeerzeugers für feste Brennstoffe
F Mindestabstand gemäß DIN V 18160, reduzierter Mindestab-
stand oder maximaler Abstand gemäß DIN EN 14471 (siehe
Seite 46)
Bei Verwendung der Schachtabdeckung aus Kunststoff:
Der Schornstein für feste Brennstoffe muss die Abgasleitung
Vitocrossal um min. 1000 mm überragen. Für die Schornsteinverlän-
gerung dürfen nur rußbrandbeständige Bauteile verwendet werden.
B
Gas-Brennwertkessel

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