Installation
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Installation
WARNUNG: Anlagenschaden durch Frost!
B Kessel nur in frostfreien Räumen aufstel-
len.
Vor Installation der Heizungsanlage das An-
lagenbeispiel zur Grundinstallation
(
Kapitel 15, Seite 61) beachten!
Der Kessel saugt die erforderliche Verbren-
nungsluft aus der Umgebung an. Der Kessel
darf nur in dauerhaft gut belüfteten Räumen
aufgestellt und betrieben werden
(
Kapitel 4.2, Seite 16).
4.1
Vorschriften
Bei der Installation und beim Betrieb des
Kessels die landesspezifischen Vorschriften
und Normen beachten.
Folgende Richtlinien und Vorschriften müssen u. a. ein-
gehalten werden:
• Bestimmungen und Vorschriften des zuständigen
Elektrizitätsversorgungsunternehmens
• Landesbauordnung
• Gewerbliche und feuerpolizeiliche Bestimmungen
und Vorschriften
• EnEV (Verordnung über energiesparenden Wärme-
schutz und energiesparende Anlagentechnik bei
Gebäuden)
• Feuerungsverordnung des jeweiligen Landes
• Luftreinhalteverordnung des jeweiligen Landes
• VDI 2035 (Verhütung von Schäden durch Korrosion
und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen mit
Vorlauftemperaturen bis 120 °C), Beuth-Verlag
GmbH, Berlin
• EN 12828 (Heizungssysteme in Gebäuden/Planung
von Warmwasser-Heizungsanlagen)
• EN 12828 (Sicherheitstechnische Ausrüstung von
Wärmeerzeugungsanlagen)
• EN 1717 (Verunreinigung von Trinkwasser)
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4.2
Aufstellraum
Bei der Planung muss beachtet werden,
dass es durch entsprechende Mechanik zu
Geräuschentwicklung kommt. Entsprechen-
de Dämmmaßnahmen müssen bauseits
getroffen werden. Es wird davon abgeraten,
Heizräume und Aufstellräume direkt unter
oder an Wohn- bzw. Schlafbereichen zu po-
sitionieren.
Der Aufstellraum und das Scheitholzlager müssen den
örtlichen Bestimmungen entsprechen.
• Feuerungsverordnung und Landesbauordnung des
jeweiligen Landes beachten.
• Der Kessel darf nicht in Wohnräumen, Werk- und Pro-
duktionsstätten sowie Hausarbeitsräumen aufgestellt
werden.
• Der Aufstellraum muss frostsicher sein und den maß-
geblichen Belüftungsanforderungen entsprechen.
• Die Abgase müssen auf dem kürzesten Weg in den
Schornstein geleitet werden
(
Kapitel 4.8.2, Seite 21).
• Der Kessel muss auf einem ebenen, feuerfesten und
tragfähigen Boden (Beton, Estrich, Fliesenboden
usw.) aufgestellt werden.
• Der Aufstellraum muss gegen unbefugtes Betreten,
insbesondere durch Kinder, gesichert werden.
• Der Aufstellraum muss gegen das Eindringen von
Kleintieren und Schädlingen gesichert werden.
• Die Umgebungstemperatur des Kessels darf 45 °C
nicht überschreiten.
• Zur Vermeidung von Korrosion muss die Verbren-
nungsluft frei von aggressiven Stoffen sein.
Besonders korrosionsfördernd sind Halogenkohlen-
wasserstoffe (z. B. Chlor, Fluor). Diese sind in
Lösungsmitteln, Farben, Klebstoffen, Treibgasen und
verschiedenen Haushaltsreinigern sowie Waschmittel
enthalten. Diese Stoffe dürfen auch nicht in Räumen
gelagert oder verarbeitet werden, die im Luftverbund
mit dem Aufstellraum stehen.
• Brennbare, leicht entflammbare Stoffe und Flüssigkei-
ten dürfen nicht in Kesselnähe gelagert werden.
Es ist zu beachten, dass es bei unzureichen-
der Versorgung mit Sauerstoff (Verbren-
nungsluft, Zuluft) zu Betriebsstörungen
kommen kann.
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