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A 5.58 ... L 560

Stilllegung

Wird das Fahrzeug z. B. aus betrieblichen Gründen länger
als 2 Monate stillgelegt, darf es nur in einem gut belüfteten,
sauberen und trockenen Raum abgestellt werden und fol-
gende Maßnahmen sind durchzuführen.
-
Schlepper gründlich reinigen.
-
Hydraulikölstände prüfen, ggf. nachfüllen.
-
Alle nicht mit einem Farbanstrich versehenen mecha-
nischen Bauteile mit einem dünnen Öl- bzw. Fettfilm
versehen.
-
Fahrzeug abschmieren.
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Zustand und Säuredichte der Batterie prüfen, Batterie-
pole mit säurefreiem Fett einfetten. (Vorschriften des
Batterieherstellers beachten.)
-
Batterie ausbauen und in einem frostfreien, trockenen
Raum lagern.
Motor konservieren
-
Motor reinigen.
-
Motor betriebswarm fahren.
-
Motoröl ablassen und mit Korrosionsschutzöl auffüllen.
-
Etwas Kraftstoff ablassen und Kraftstofftank mit
Korrosionsschutzöl auffüllen. Mischungsverhältnis
Dieselkraftstoff 90 %, Korrosionsschutzöl 10 %.
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Motor 10 Minuten laufen lassen.
-
Motor abstellen.
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Betriebsanleitung
-
Motor mehrmals von Hand durchdrehen.
-
Ansaugöffnung und Abgasöffnung verschließen.
ACHTUNG
Das Fahrzeug muss so aufgebockt werden,
daß alle Räder frei vom Boden sind. Hierdurch
wird eine dauerhafte Verformung der Reifen
verhindert.
HINWEIS
Keine Plastikfolie zum Abdecken verwenden,
da sonst die Bildung und Ansammlung von
Kondenswasser gefördert wird.
Wiederinbetriebnahme nach der Stilllegung
Wenn der Schlepper länger als sechs Monate stillgelegt war,
ist er vor der Wiederinbetriebnahme sorgfältig zu prüfen. Die
Prüfung soll, ähnlich wie die TÜV-Untersuchung auch alle
sicherheitstechnischen Punkte am Schlepper umfassen.
-
Schlepper gründlich reinigen.
-
Schlepper abschmieren.
-
Zustand und Säuredichte der Batterie prüfen, ggf.
nachladen.
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