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A 5.58 ... L 560

Wartungsplan

Wartung während der ersten Betriebszeit
Fälligkeit
Wartung nach den
ersten 50 Betriebsstunden
Wartung einmalig nach den
ersten 250 Betriebsstunden
Wartung einmalig nach den
ersten 500 Betriebsstunden
Die nachfolgend beschriebenen Wartungsarbeiten sind jeweils
nach Erreichen der angegebenen Betriebsstunden auszufüh-
ren. Bei jedem Zeitintervall sind auch immer die Wartungs-
arbeiten der niedrigen Intervalle gleichzeitig auszuführen.
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Wartungsarbeit
Motor auf Undichtigkeiten prüfen
Hydraulikölstand prüfen
Hydraulikölfilter (Druckfilter Arbeitshydraulik) wechseln
Fahrkupplung prüfen
Bremssystem prüfen
Fahrzeug abschmieren
Schraubbefestigungen nachziehen
Radmuttern nachziehen
Getriebeöl des vorderen Getriebes wechseln
Getriebeöl des hinteren Getriebes wechseln
Hydrauliköl für Arbeitshydraulik wechseln
Hydrauliksaugfilter der Arbeitshydraulik reinigen, und ggf. wechseln
Betriebsanleitung
Beispiel:
Bei 1000 h sind auch die Wartungsarbeiten alle 500 h und
250 h auszuführen.
Hinweise siehe Seite
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