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Umweltschutz-
Vorschriften
3.6
03_Sicherheit_de.fm - V 0.1 - 11.1.11
Halten Sie bei allen Arbeiten an und mit der Maschine die geltenden Umwelt-
schutzbestimmungen ein.
Achten Sie besonders bei Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten
darauf, dass umweltgefährdende Stoffe wie Schmierfette und -öle, Hydraulik-
öle, Kraftstoffe, Kühlmittel und lösungsmittelhaltige Reinigungsflüssigkeiten
nicht in den Boden oder die Kanalisation gelangen. Diese Stoffe müssen Sie
in geeigneten Behältern aufbewahren, transportieren, auffangen und entsor-
gen.
Gelangen oben genannte Flüssigkeiten in das Erdreich, müssen Sie sofort
den Austritt stoppen und die Flüssigkeit mit einem geeigneten Bindemittel
abbinden. Gegebenenfalls muss das Erdreich ausgehoben werden.
Entsorgen Sie Bindemittel und Aushub sachgerecht, halten Sie die geltenden
Umweltschutzbestimmungen ein.

Bedienung

Betätigen Sie Bedienungseinrichtungen nur vom Fahrersitz aus.
Benutzen Sie zum Besteigen und Betreten der Maschine die dafür vorgese-
henen Auftritte und Flächen.
Sorgen Sie dafür, dass der Fahrerstand, Auftritte und Laufflächen der Ma-
schine frei von Schmutz, Fett, Öl, Eis und Schnee sind.
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