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Garantieurkunde (Österreich) - Siemens C65 Handbuch

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of KC65 Hera de, A31008-H7800-A2-1-19 (11.05.2004, 09:05)
Garantieurkunde (Österreich)
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber
dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu
den nachstehenden Bedingungen einge-
räumt:
• Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten
ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden
von Siemens nach eigener Wahl gegen
ein dem Stand der Technik entsprechen-
des Gerät kostenlos ausgetauscht oder
repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus,
Tastaturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen - soweit im Lieferumfang ent-
halten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für
sechs Monate ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt
der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Hand-
bücher beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausgeschlos-
sen.
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden, gehen in
das Eigentum von Siemens über.
Garantieurkunde (Österreich)
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantie-
geberin ist die Siemens AG Österreich,
Telefonservice, Quellenstraße 2,
1100 Wien.
• Weiter gehende oder andere Ansprüche
als die in dieser Herstellergarantie ge-
nannten sind ausgeschlossen. Siemens
haftet nicht für Betriebsunterbrechung,
entgangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informati-
onen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet
wird, z. B. nach dem Produkthaftungsge-
setz, in Fällen des Vorsatzes oder wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu
stellen.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an den Siemens-Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
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