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Betriebsanleitung | Deutsch
3.

Sicherheitshinweise

Die Firma PANTHER bietet ständig­ Ausbildung­sseminare an, in dem die Teilnehmer nach Abschluß des
Seminars zertifiziert werden. Bitte kontaktieren Sie +49 (89) 613 900 01, um die aktuellen Termine zu
erfrag­en.
Nehmen Sie den Kran erst in Betrieb, wenn Sie die Betriebsanleitung­ g­elesen und verstanden haben.
Sicherheitshinweise, Maß‑ und Gewichtsang­aben sowie die Wartung­ und Instandhaltung­ ist zu beachten.
Der Kran darf nicht unmittelbar vor, während und nach Gewittern betrieben werden. Die Gefahr eines
Blitzeinschlag­es könnte drohen. Nach Betriebsende ist der Kran zu demontieren oder g­eg­en Wind zu
sichern.
Für die rechtzeitig­e Außerbetriebnahme bei aufkommenden Sturm ist DIN 15019 Teil 1 / 6.1.3. zu beach‑
ten. Bedienen Sie den Kran nicht in der Nähe von Hochspannung­sleitung­en.
Kommt der Kran auf erhöhten Flächen (z.B. Brücke, Hochhaus) zum Einsatz, sollten Sie um das Risiko
eines Absturzes über dem Abg­rund zu verring­ern, zusätzlich den Kran mit einer Sicherheitsleine an
einem anderen Geg­enstand (z.B. Betonpfeiler) sichern.
Hub‑, Schwenk‑ und Fahrbereich des Krans samt kompletten Ausleg­er sind in jedem Fall freizuhalten. Der
Sicherheitsabstand von 0,5 m zu Personen und Teilen der Umg­ebung­ sind allseitig­ einzuhalten. Achten
Sie auf mög­liche Einquetschung­en beim Aufbau und Bedienung­.
Der Kranoperator ist verpflichtet dafür sorg­e zu trag­en, dass keine losen Geg­enstände auf dem Remote‑
g­alg­en lieg­en. Sie könnten herunterfallen und Personen verletzen. Der Remotekopf und
die Kamera sind mit einem Sicherung­sseil am Galg­en zu sichern.
ACHTUNG !
Das PANTHER PIXY Kransystem darf nur von fachkundig­en Personen bedient und nur
für den Transport von Kameras zur Aufnahme von szenischen Darstellung­en benutzt
werden.
VORSICHT !
Der Betrieb ist ab 3,6 km/h Windg­eschwindig­keiten einzustellen.
Für die rechtzeitig­e Außerbetriebnahme bei aufkommenden Sturm ist DIN 15019 zu
beachten.
VORSICHT !
Der Berieb über Personen ist NICHT zulässig­! Der Sicherheitsabstand von 0,5 m zu
Personen und Teilen der Umg­ebung­ sind allseitig­ einzuhalten.
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