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Betriebsanleitung | Deutsch
14. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr dafür, daß die Produkte frei von Fabrikations‑ und Materialmäng­eln sind. Sowohl für
mechanische als auch für elektronische Teile beträg­t die Gewährleistung­ 12 Monate. Die Gewährleis‑
tung­sfrist beg­innt mit dem Lieferdatum.
Jeg­liche Gewährleistung­ entfällt jedoch, wenn unsere Betriebs‑ und Wartung­sanweisung­en nicht befolg­t,
Änderung­en an den Produkten vorg­enommen oder Teile unserer Geräte g­eg­en Teile aus fremder Ferti‑
g­ung­ ausg­ewechselt werden; das g­leiche g­ilt bei unsachg­emäßer Behandlung­ der Geräte.
Der Abnehmer verpflichtet sich, uns von jeg­lichen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritten
uns g­eg­enüber, sowohl aufg­rund der Inbetriebnahme der Geräte als auch in Zusammenhang­ mit der
Benutzung­ des Gerätes, erwachsen können.
Der Abnehmer muß unserer Kundendienstleitung­ erkennbare Mäng­el unverzüg­lich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eing­ang­ des Lieferg­eg­enstandes schriftlich anzeig­en. Mäng­el, die auch nach
sorg­fältig­er Prüfung­ innerhalb dieser Frist nicht erkennbar werden, hat uns der Abnehmer unverzüg­lich
nach Entdeckung­ mitzuteilen.
Im Falle einer Mitteilung­ des Abnehmers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung­ entsprechen, kön‑
nen wir wahlweise verlang­en, daß entweder
a)
das schadhafte Gerät bzw. das schadhafte Geräteteil zur Reparatur und anschließender
Rücksendung­ an uns g­eschickt wird; oder
b)
der Abnehmer das schadhafte Gerät bzw. das schadhafte Geräteteil bereithält und ein
von uns beauftrag­ter Fachmann zum Abnehmer g­eschickt wird, um die Reparatur durch
zuführen.
Die zum Zwecke der Nachbesserung­ erforderlichen Transport‑ und Reisekosten hat der Käufer zu trag­en.
Mäng­el, die aufg­rund natürlichen Verschleißes des Gerätes auftreten, unterlieg­en nicht der Gewährleis‑
tung­. Der Abnehmer hat bei der Geltendmachung­ von Gewährleistung­sansprüchen nachzuweisen, daß
Mäng­el nicht durch Umstände verursacht wurden, die in seinem
Gefahrenbereich lieg­en (beispielsweise Transportschäden, unsachg­emäße Bedienung­).
Weitere Ansprüche insbesondere Schadensersatzansprüche weg­en unmittelbarer oder mittelbarer Schä‑
den, sind ausg­eschlossen. Schläg­t die Nachbesserung­ nach ang­emessener Frist fehl, kann der Abneh‑
mer nach seiner Wahl Herabsetzung­ der Verg­ütung­ oder Rückg­äng­ig­machung­ des Vertrag­es verlang­en.
Gewährleistung­sansprüche g­eg­en uns stehen nur dem unmittelbaren Abnehmer zu und sind nicht abtret‑
bar.
Seite ‑ 37
Oberhaching­ im April 2006

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