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T-Mobile Speedphone 701 Bedienungsanleitung Seite 135

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GNU General Public License (GPL3)
16. Haftungsbegrenzung
In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesi-
chert, ist irgendein Urheberrechtsinhaber oder irgendein Dritter, der das Programm
wie oben erlaubt modifiziert oder übertragen hat, Ihnen gegenüber für irgendwel-
che Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden,
Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der
Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
(einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Datenverluste, fehlerhafte Verarbei-
tung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen,
oder dem Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm
zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber oder Dritter über die
Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
17. Interpretation von §§ 15 und 16
Sollten der o.a. Gewährleistungsausschluß und die o.a. Haftungsbegrenzung
aufgrund ihrer Bedingungen gemäß lokalem Recht unwirksam sein, sollen Bewer-
tungsgerichte dasjenige lokale Recht anwenden, das einer absoluten Aufhebung
jeglicher zivilen Haftung in Zusammenhang mit dem Programm am nächsten
kommt, es sei denn, dem Programm lag eine entgeltliche Garantieerklärung oder
Haftungsübernahme bei.
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