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T-Mobile Speedphone 701 Bedienungsanleitung Seite 128

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GNU General Public License (GPL3)
e) Sie übertragen den Objekt-Code unter Verwendung von Peer-To-Peer-Übertra-
gung – vorausgesetzt, Sie informieren andere Teilnehmer darüber, wo der Objekt-
Code und der korrespondierende Quelltext des Werks unter den Bedingungen von
Absatz 6d öffentlich und kostenfrei angeboten werden.
Ein abtrennbarer Anteil des Objekt-Codes, dessen Quelltext von dem korrespon-
dierenden Quelltext als Systembibliothek ausgeschlossen ist, braucht bei der
Übertragung des Werks als Objekt-Code nicht miteinbezogen zu werden.
Ein „Benutzerprodukt" ist entweder (1) ein „Endbenutzerprodukt", womit ein mate-
rieller persönlicher Besitz gemeint ist, der normalerweise für den persönlichen oder
familiären Gebrauch oder im Haushalt eingesetzt wird, oder (2) alles, was für den
Einbau in eine Wohnung hin entworfen oder dafür verkauft wird. Bei der Entschei-
dung, ob ein Produkt ein Endbenutzerprodukt ist, sollen Zweifelsfälle als erfaßt
gelten. Wenn ein spezieller Anwender ein spezielles Produkt erhält, bezeichnet
„normalerweise einsetzen" eine typische oder weitverbreitete Anwendung dieser
Produktklasse, unabhängig vom Status des speziellen Anwenders oder der Art und
Weise, wie der spezielle Anwender des spezielle Produkt tatsächlich einsetzt oder
wie von ihm erwartet wird, daß er es einsetzt. Ein Produkt gilt als Endbenutzerpro-
dukt unabhängig davon, ob es substantiellen kommerziellen, industriellen oder
nicht-endbenutzerspezifischen Nutzen hat, es sei denn, dieser Nutzen stellt das
einzige signifikante Anwendungsgebiet des Produkts dar.
Mit „Installationsinformationen" für ein Benutzerprodukt sind jedwede Methoden,
Prozeduren, Berechtigungsschlüssel oder andere informationen gemeint, die
notwendig sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks, die aus einer
modifizierten Version seines korrespondierenden Quelltextes hervorgegangen
sind, auf dem Produkt zu installieren und auszuführen. Die Informationen müssen
ausreichen, um sicherzustellen, daß das Weiterfunktionieren des modifizierten
Objekt-Codes in keinem Fall verhindert oder gestört wird aus dem einzigen Grunde,
weil Modifikationen vorgenommen worden sind.
Wenn Sie Objekt-Code gemäß diesem Paragraphen innerhalb oder zusammen
mit oder speziell für den Gebrauch innerhalb eines Benutzerprodukts übertragen
und die Übertragung als Teil einer Transaktion stattfindet, in der das Recht auf den
Besitz und die Benutzung des Benutzerprodukts dauerhaft auf den Empfänger
übergeht (unabhängig davon, wie diese Transaktion charakterisiert ist), müssen
dem gemäß diesem Paragraphen mitübertragenen korrespondierenden Quelltext
die Installationsinformationen beiliegen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn
weder Sie noch irgendeine Drittpartei die Möglichkeit behält, modifizierten Objekt-
Code auf dem Benutzerprodukt zu installieren (zum Beispiel, wenn das Werk in
einem ROM installiert wurde).
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