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ROCKRIDER E-EXPL700 Gebrauchsanweisung Seite 103

INHALT DER KOMMERZIELLEN GARANTIE FÜR IHR ELEKTROFAHRRAD
Bewahren Sie die Rechnung gut auf, da diese als Kaufbeleg dient.
Das Fahrrad hat eine lebenslange Garantie auf strukturelle Komponenten (Rahmen, Vorbau, Aufhänger und Sattelstütze) und 2 Jahre
auf Teile mit normalem Verschleiß.
Die Garantie schließt Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung, Unfälle, fehlerhafte
Wartung oder kommerziellen Gebrauch des Fahrrads aus.
nkt
Dieses Fahrrad ist nur für den persönlichen und nicht für den professionellen Gebrauch bestimmt. Die Garantie deckt keine Schäden
ab, die durch Reparaturen verursacht wurden, die von Personen durchgeführt wurden, die nicht von Décathlon autorisiert sind.
Alle elektronischen Komponenten sind dauerhaft versiegelt. Das Öffnen einer dieser Komponenten (Batterie, Batteriehülle, Regler,
Bildschirm, Motor) kann zu Verletzungen von Personen oder zur Beschädigung des Systems führen. Das Öffnen oder Verändern einer
Komponente des Systems führt zum Erlöschen der Garantie für das Fahrrad. Die Garantie erstreckt sich nicht auf gesprungene oder
zerbrochene Bildschirme mit sichtbaren Stoßspuren.
MEHR ÜBER DIE LEBENSLANGE GARANTIE FÜR B'twin-Fahrräder, die ab dem 1. Juni 2013 gekauft wurden.
Unsere Fahrräder B'twin sollen ihren Benutzern volle Zufriedenheit bieten.
Darum setzt sich B'twin für die Qualität und Langlebigkeit seiner Fahrräder ein.
In diesem Zusammenhang bietet B'twin seinen Kunden eine lebenslange Garantie, die sich ausschließlich auf die folgenden
kohlenstofffreien Teile erstreckt: Rahmen, starre Gabeln (nicht gefederte Gabeln), Lenkstangen und Vorbauten, die in Fahrräder der
Marke B'twin eingebaut sind. Diese Garantie beginnt mit dem Datum des Kaufs eines Fahrrads der Marke B'twin.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Käufer, damit die lebenslange Garantie gültig ist, Folgendes unternehmen muss:
• entweder eine DECATHLON-Kundenkarte besitzen und ihren Einkauf an der Kasse darauf eintragen,
• der innerhalb eines Monats nach dem Kauf den online unter support.decathlon.fr/languages verfügbaren Garantieschein ausfüllen.
Bei der Anmeldung muss der Käufer die folgenden Informationen angeben: Name, Vorname, Kaufdatum, E-Mail-Adresse sowie die
Trackingnummer des Fahrrads.
Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich B'twin, den Rahmen, die Hartgabel, die Lenkstange und den Vorbau durch ein gleichwer-
tiges Teil zu ersetzen oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Überprüfung in einer DECATHLON-Werkstatt zu reparie-
ren. Es ist vorgesehen, dass der Kunde die Transport- und Fahrtkosten trägt.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt jedoch nicht im Falle einer mangelhaften Wartung oder eines Missbrauchs von B'twin-Fahrrads,
wie in der Bedienungsanleitung definiert.
Um die Garantie für eines der oben genannten Teile in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie lediglich die Reparaturwerkstatt
eines DECATHLON-Geschäfts besuchen und entweder Ihre DECATHLON-Kundenkarte oder Ihren Garantieschein mitbringen.
B'twin behält sich das Recht vor, zu überprüfen, ob alle Bedingungen der lebenslangen Garantie erfüllt sind, und alle erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu überprüfen.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die lebenslange Garantie nicht die Anwendung der gesetzlichen Garantie(n) ausschließt,
die im Verbrauchergesetzbuch und im Zivilgesetzbuch vorgesehen sind, d.h.:
• Artikel L. 211-4 des Verbrauchergesetzbuchs: „Der Verkäufer muss die Ware vetragskonform liefern und die Verantwortung für jede
zum Zeitpunkt der Lieferung bestehende Vertragswidrigkeit übernehmen. Der Verkäufer haftet auch für Konformitätsmängel, die durch
die Verpackung, die Montageanleitung oder die Installation verursacht wurden, wenn er nach dem Vertrag für diese verantwortlich war
oder sie unter seiner Verantwortung durchgeführt wurde."
• Artikel L. 211-5 des Verbrauchergesetzbuchs: „Um vertragskonform zu sein, müssen die Waren: für die Verwendung geeignet sein,
die normalerweise bei ähnlichen Waren zu erwarten ist, und erforderlichenfalls: mit der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung
übereinstimmen und die Eigenschaften aufweisen, die er dem Käufer in Form eines Musters oder eines Modells präsentiert hat;
die Eigenschaften aufweisen, die ein Käufer angesichts der öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines
Vertreters, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung, berechtigterweise erwarten kann; oder die im gegenseitigen
Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegten Merkmale aufweisen oder für eine vom Käufer gewünschte spezielle Verwendung
geeignet sein, die dem Verkäufer bekannt gegeben und mit ihm vereinbart wurde."
• Artikel L. 211-12 des Verbrauchergesetzbuchs: „Die Klage wegen Vertragswidrigkeit verjährt zwei Jahre nach dem Tag der Lieferung
der Ware."
• Artikel 1641 des Zivilgesetzbuchs: „Der Verkäufer ist verpflichtet, für in der Sache versteckte Mängel, die sie für ihre Bestimmung
unbrauchbar machen oder ihre Verwendung derart beeinträchtigen, dass der Käufer sie nie erstanden hätte, oder nur zu einem gerin-
geren Preis, wenn er Kenntnis davon gehabt hätte".
• Artikel 1648 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs: „Der Käufer muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Entdeckung des Mangels
Klage wegen unzulässiger Mängel erheben."
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