Allgemeine
Genehmigung
empiänger
Allgemeine
Ton. und Fernseh.Rundfunkgenehmigung
Bundesanze•iger
Bezuq
Abschnitt
Ill der Cienehmiqung
nen Genuhmtgung
fur
Ton- und
und 2 des Gesetzes
Fernrneldeanlagen
Genehmigung
Ton- und Fernseh-RundiunkempKinger
t.
Die Errichtung und der Betrieb von Ton- und Fernseh•Rundtunkemptangern
werden
1 und
des Geselzes
det Bokanntmachung
Vorn 17. 3. 77 (BC.;Bt. I S. 459) allgetnein
2. Ton.
und
Fernseh-kundtunkempianger
Funkanldgen
germiß
1 Abs. I des Gosetzes uber Ferntneldeanlagen.
die tiir Rundfunkernpfånqer
che•) aufwmsen
und zum Aufnehrnen
von
Ton-
Oder
Emplanger
gehoren
sowie
bei Unterteilung
in
Gerate.
Außer
fur den Empfang
Rundfunkempfanger
nur
despost
tur andere
Fernmeldezwe&e
In den Empfönger
eingebante
(z. B.
Ultraschallfernrneldeanlagen.
diesel
Genehmigung
fanq des Verkehtsrundtunks).
eigensdldlten.
die über den eigentlichen
lunausqehen
(z. B. zum Emplung
Rahmon von Textübertldyunqsvertdhren).
gelten
besondere
Regelungen.
16
iiir
Ton-
und
Fernseh•Rundiunk-
vom I l. Dezernber
Nj. 234 vorn 10. Dezember
1970) Wild
loiqende
Fassung der Allgemei-
Fernseh-Rundtunkemptanger
gemaß
etsetzt.
I.
uber Ferntneldeanlagen
•n dot Fassung
genehmigt.
im Sinne
dieser
Genehmigung
zugeldssenen
Frequenzabsttmtnberei-
und gleichzeitigen
Hor-
Oder Siditbår-
Fernseh-Rundiunksendungen
bestimrnt
eingebaute
Oder rnit ihm test verbundene
Gerdte
die tunktionsmabig
von Rundfunksendungen
diitren
Ton.
mit besotlderer
Genehtmgung
der Deutschen
benutzt
werden.
Oder sonst mit ihm verbundene
erldßt
idusgenommen
die Einrlthtungen
sind andere
techni»ttle
Zweck
eines
Rundlunkempféngers
anderer
Funkdienste.
for die Wiedergabe
hierdurch
nicht genehrmgt.
Diese Genohmiqung
Ton- und Fernseh-Rundfunkempfånger miissen den jeweils geltenden Techni.
schen Vorschriften
1970
Eingebdute Zusatzgerate mussen den fur Sie geltenden Bestimrnungen und
techmschen
Vorsthriften
den
1
Anderungen
der Technischen
stets
das post.
errichteten
und in Betrieb
gern ndchqekommen werden, wenn durch den Betrieb dieser Rundfunkemp-
ranger andere elektrische
Serienmåßtg hergestellte Ton- und Fernseh•Rundienkempfanger
Ndchwe:s
dafüt.
FTZ•Prufnummer
elektrische
und mechanische Sicherheit und die Einhaltung
schutzbestimmungen
sind
2.
Ton.
und Fernseh.Rundrunkempfånger
die
sten
Rundfunk•Empfangsantonnenanlagen.
sehanldgen
betrieben
Sind.
Zuni
fernmeldeanlagen
Antennen
Auf demselben
zugehcjtenden
Fernseh-Ruudfunkempfanqer
den
(z. B. Ptattenspieler,
und Fe•rnseh.
Antennon)
verbundcn
Bun•
despost genehmigt
Die raumliche
Zusatzgeråte
funkempfangern
werden
von
je fur Sich genehmigt
zum Etnp•
Emptanger-
•rn
Hiertür
u.
Wird unter nachstehenden
Auflagen
fur Ton- und Fernseh.RundIunkemptanger
geniigen.
Vorsthriften,
die im Arntsblatt
und
Fernmeldewesen
veroftentlidit
genotnmenen
Ton.
und Fernseh.Rundfunkempfan.
Anlagen
gestOrt werden.
ddb Sie den Technisdven
Vorschtltten
qekennzeichnet
sein.••)
Die FTZ•Prufnummer
ni(hts
aus.
dürfen
an ortsfesten
-Verteilanlagen
und im Rahmen der Bestimmungen
mit Drahtfernmeldeanldqen
verbunden
Grundstück
Oder innerhalb
eines Fahrzeuges
mit anderen
Geraten
Oder sonstiqen
Magnetaufteichnunqs•
und
worden,
sofern
diese
Gerate
von
Sind Oder keiner
Genehmigunq
bedurfen.
Kombination
von Funkanlaqen
mit Ton.
ist
dann zulassig,
wenn die betreffenden
Sind.
erteilt:
entspredaen.
des Bundesrnini.
werden.
tnuß bei schon
mossen zum
entsprechen.
mit einer
sagt uber die
der
Oder nichtortsfe-
Oder Kabel!ern.
fiber private
Draht-
werden.
dürfen
Ton- und
Gegenstån-
-Wiedergabcgeraten,
der
Deutsrhen
Bun•
Oder Fernseh.Rund.
Funkanlaqen