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Telefunken RR 200 Gebrauchsanweisung Seite 15

Die Deutsche Bundespost
Sehr geehrter Rundfunkteilnehmer!
DiesesGerät ist von der Deutschen Bundespost a lsTon- bzw. Fernseh-Rundfunkempfänger zugelassen.
Es entspricht den zur Zeit geltenden Technischen Vorschriften der Deutschen Bundespost u nd ist zum
Nachweis dafür mit einer FTZ-Prüfnummer gekennzeichnet. Bitte überzeugen Sie sich selbst.
DiesesGerät darf im Rahmender umseitig abgedruckten„Allgemeinen Genehmigungfür Ton- und
Fernseh-Rundfunkempfänger"
bitte, daß aufgrund dieserAllgemeinen Genehmigungnur Sendungen desRundfunksempfangenwer-
den dürfen.•) Wer unbefugt andere Sendungen (z. B. des Polizeifunks, des Seefunks, der öffentlichen
beweglichenLandfunkdienste)empfängt,verstößt gegen die Genehmigungsauflagen und macht sich
daher nach 15 Absatz 2 a des Gesetzesüber Fernmeldeanlagen strafbar.
Die Kennzeichnung mit der FT Z-Prüfnummer bietet Ihnen die Gewähr, daß dieses Gerät keine anderen
Fernmeldeanlagen einschließlich Funkanlagen stört. Die Zusatzbuchstaben S Oder SK bei der FTZ-Prüf-
nummer besagen außerdem,daß das Gerät gegen störende Beeinflussungen durch andere Funkanlagen
(z.B. des Amateurfunks, des CB-Funks) weitgehend unempfindlich ist. Sollten ausnahmsweise trotz-
dem Störungenauftreten, so wenden Sie sich bitte an die örtlidl zuständigeFunkstörungsmeßstelle.
ZumEmpfang andererSendungen d arf dieses Gerätnur mit Genehmigung d er Deutsdien Bundespost benutztwerden. A llgemeingenehmigt i st zurZeit
der Empfang der Aussendungen von Amateurfunkstellen u ndder Normalfrequenz- undZeitzeichensendungen.
informiert
in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden. Beachten Sie aber
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