Der Hersteller setzt eine Garantiedauer von 24 Monaten, ab Verkaufsdatum über Einzelhandel fest, unter der Bedingung der Erfüllung der
Vorschriften für Transport, Lagerung, Montage und Betrieb durch den Verbraucher.
Im Falle der Funktionsstörungen des Geräts durch werkseitig zu vertretenden Fehler, innerhalb der Garantiefrist, hat der Verbraucher Anspruch
auf kostenlose Behebung der Mängel am Gerät mittels Garantiereparatur durch den Hersteller.
Die Garantiereparatur besteht in der Erfüllung der Arbeiten zur Behebung der Mängel des Geräts zwecks Sicherstellung der zweckmäßigen
Nutzung des Geräts innerhalb der Garantiefrist. Die Mängelbehebung erfolgt im Wege der Ersetzung oder der Reparatur der defekten Teilen oder
Einheiten des Geräts.
Die Garantie-Serviceleistung umfasst nicht:
•
regelmäßige technische Wartung;
•
Montage / Demontage des Geräts;
•
Einregulierung des Geräts.
Für die Garantiereparatur muss der Verbraucher das Gerät, die Betriebsanleitung mit dem Vermerk über Verkaufsdatum sowie einen
Zahlungsschein als Bestätigung des Kaufs vorlegen.
Das vorgelegte Modell des Geräts muss mit dem Modell übereinstimmen, welches in der Betriebsanleitung angegeben ist.
Für Garantieleistungen wenden Sie sich an den Verkäufer des Geräts.
Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
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der Verbraucher legt das Gerät nicht komplett vor, wie in der Betriebsanleitung angegeben ist, einschließlich auch die Demontage von
dem Verbraucher der Bestandteile des Geräts;
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Nichtübereinstimmung des Models oder der Marke des Geräts mit der Abbildung auf der Verpackung sowie in der Betriebsanleitung;
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Nicht fristgerechte technische Wartung des Geräts durch den Verbraucher;
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bei vom Verbraucher zugefügten äußerlichen Beschädigungen des Gehäuses und der inneren Einheiten (außer äußeren Änderungen am
Gerät, welche für die Montage notwendig sind);
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Änderungen in der Konstruktion des Gerätes oder technische Änderungen am Gerät;
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Ersetzung und Benutzung von Einheiten, Teilen, die nicht durch den Hersteller vorgesehen sind;
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nicht zweckmäßige Benutzung des Geräts;
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Verletzung der Montagevorschriften des Geräts durch den Verbraucher;
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Verletzung der Vorschriften der Steuerung des Geräts durch den Verbraucher;
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Anschluss des Geräts ans Stromnetz mit der anderen Spannung, als in der Betriebsanleitung angegeben ist;
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Ausfall des Geräts infolge Spannungssprüngen im Stromnetz;
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Durchführung einer selbständigen Reparatur des Geräts durch nichtautorisierte Personen;
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Reparaturen des Geräts durch Personen, die nicht vom Hersteller autorisiert sind;
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Ablauf der Garantiefrist des Geräts;
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Verletzung geltenden Vorschriften für die Beförderung des Geräts durch den Verbraucher;
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Verletzung der Vorschriften über die Lagerung des Geräts durch den Verbraucher;
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rechtswidrige Handlungen von Drittpersonen in Bezug auf das Gerät;
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Ausfall des Geräts infolge der höheren Gewalt (Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Kriege, militärische Handlungen jeder Art, Blockade);
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Fehlen der Plomben, wenn solche durch die Betriebsanleitung vorgesehen sind;
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Nichtvorlage der Betriebsanleitung mit dem Verkaufsvermerk und dem Verkaufsdatum;
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Fehlen des Kaufbeleges mit ausgewiesenem Verkaufsdatum, welches den Kauf bestätigt.
ERFÜLLEN
FUNKTIONIEREN UND EINE LANGE LEBENSDAUER DES GERÄTS ZU SICHERN.
DIE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE KÖNNEN NUR DANN GELTEND GEMACHT WERDEN, WENN DAS GERÄT, EIN
KAUFBELEG UND DIE BETRIEBSANLEITUNG, IN DER DAS VERKAUFSDATUM NOTIERT IST, VORLIEGEN.
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SIE
DIE
VORLIEGENDEN
BETRIEBSANFORDERUNGEN,
HERSTELLERGARANTIE
UM
EIN
ORDNUNGSGEMÄSSES
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