Wartung und Reinigung
Pflege, Inspektion und Wartung
Inspektion und Wartung
Die Inspektion und Wartung einer Hei-
zungsanlage ist durch die Energieein-
sparverordnung und die DIN 1988-8
a ÖNORM B8131 vorgeschrieben.
Reinigung
Hinweise zur Reinigung
Die Reinigungsintervalle sind Richt-
zeiten die sich durch die Brennstoff-
qualität und die Betriebsbedingungen
(z.B. häufiges Ein- und Ausschalten)
verkürzen können.
Reinigungsintervalle
Nach jeweils 4 bis 6 Wochen Betrieb
sollte eine Sichtkontrolle erfolgen.
Reinigungsarbeiten nach ca.
4000 kg Pelletsverbrauch siehe
Seite 28.
Der Pelletsverbrauch kann an der
Regelung abgefragt werden (siehe
Seite 16).
28
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Heizungs-
anlage regelmäßig warten zu lassen,
um einen störungsfreien, energie-
sparenden und umweltschonenden
Heizbetrieb zu gewährleisten. Dazu
schließen Sie am besten mit Ihrem
Heizungsfachbetrieb einen Inspek-
tions- und Wartungsvertrag ab.
Heizkessel nur mit den mitgelieferten
Reinigungsgeräten und Staubsauger
reinigen.
Keine chemischen Reinigungsmittel
verwenden.
Vor Beginn der Reinigungsarbeiten
Netzspannung ausschalten.
Reinigungsarbeiten mindestens
einmal pro Heizperiode siehe
Seite 32.