4.3
Baugrube bei befahrenen Flächen
Wenn der Behälter neben befahrenen Flächen eingebaut werden soll, muss gewährleistet werden, dass
die auftretenden Belastungen durch schwere Fahrzeuge nicht auf den Behälter übertragen werden. Ein
statischer Nachweis ist bauseits zu erbringen.
4.4
Baugrube bei Grundwasser und bindigen Boden
Die Baugrube muss grundsätzlich grund- und schichtenwasserfrei sein.
Bei bindigen Boden ist für eine ausreichende und dauerhafte Ableitung des anfallenden Wassers zu
sorgen. Es wird die Installation einer Ringdrainage in der Baugrube mit Ableitung in einen Schacht mit
Pumpe empfohlen.
4.5
Einsetzen des Behälters in die Baugrube
Der Behälter ist vor dem Einbau auf Transportschäden oder sonstige Mängel zu überprüfen.
Der Behälter ist mit geeigneten Einrichtungen ohne anzustoßen in die Baugrube zu setzen und
waagerecht auszurichten.
Der Behälter ist lagenweise in 300 mm Schritten, jeweils innen mit Wasser und außen mit
Füllmaterial (Rundkornkies max. Körnung 8/16) zu füllen. Es ist kein Bodenaushub als Füllmaterial
zu verwenden. Die jeweiligen Lagen müssen gut verdichtet werden (Handstampfer). Zur
Vermeidung von Hohlräumen, ist besonders darauf zu achten, dass alle Rippen und
Behältervertiefungen vollständig mit Füllmaterial verfüllt und verdichtet sind. Die Umhüllung mit dem
geeigneten Füllmaterial muss mind. 600 mm breit sein. Der restliche Teil der Grube kann mit dem
vorhandenen Bodenaushub verfüllt werden. Die Grube wird vorerst so weit verfüllt, sodass Zu- und
Ablaufanschlüsse noch frei liegen. Das Wasser ist bis etwa zur Unterkante des Überlaufs zu füllen.
1250001774 / Version: 01-2025, Rev02
Abbildung 2: Baugrube bei Hanglage und Böschung
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