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Gefahr Von Schnittverletzungen; Transport; Wartung Und Pflege - AL-KO HT 2050 Betriebsanleitung

Akku-heckenschere
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8 WARTUNG UND PFLEGE

WARNUNG!
Gefahr von Schnittverlet-
zungen
Gefahr von Schnittverlet-
zungen beim Hineingreifen
in scharfkantige und sich
bewegende Geräteteile so-
wie in Schneidwerkzeuge.
Schalten Sie vor War-
tungs-, Pflege- und Rei-
nigungsarbeiten immer
das Gerät aus. Entfer-
nen Sie den Akku.
Tragen Sie bei War-
tungs-, Pflege- und Rei-
nigungsarbeiten immer
Schutzhandschuhe.
HINWEIS
Reparaturarbeiten dürfen nur kompe-
tente Fachbetriebe oder unsere AL-KO
Servicestellen durchführen.
Gerät keiner Nässe oder Feuchtigkeit ausset-
zen.
Nach jedem Einsatz Gehäuse und Schneid-
messer mit einer Bürste oder einem Tuch rei-
nigen. Kein Wasser und/oder aggressive Rei-
nigungs- bzw. Lösungsmittel verwenden –
Korrosionsgefahr und Beschädigung der
Kunststoffteile.
Nach jedem Einsatz den Akku entfernen und
das Gerät auf Beschädigungen überprüfen.
Schneidmesser reinigen und mit Rostschutz-
öl einsprühen.
Schneidmesser regelmäßig überprüfen. AL-
KO Servicestelle aufsuchen bei:
defektem Schneidmesser
stumpfem Schneidmesser
übermäßigem Verschleiß
26
Alle Schrauben auf festen Sitz überprüfen.
Elektrische Kontakte des Geräts auf Korrosi-
on prüfen, ggf. mit einem feinen Drahtpinsel
reinigen und dann mit einem Kontaktspray
einsprühen.

9 TRANSPORT

Führen Sie vor dem Transport folgende Maßnah-
men durch:
1. Gerät ausschalten.
2. Akku aus dem Gerät entfernen.
3. Akku vorschriftsgemäß verpacken (s. u.).
HINWEIS
Die Nennenergie des Akkus/der Akkus
beträgt weniger als 100 Wh. Beachten
Sie deshalb die nachfolgenden Trans-
porthinweise!
Der enthaltene Li-Ion Akku unterliegt dem Ge-
fahrgutrecht, kann jedoch unter vereinfachten Be-
dingungen transportiert werden:
Durch den privaten Benutzer kann der unbe-
schädigte Akku ohne weitere Auflagen auf
der Straße transportiert werden, sofern die-
ser einzelhandelsgerecht verpackt ist und der
Transport Privatzwecken dient. Die Ge-
wichtsobergrenzen für einzeln versendete
Akkus sind zu beachten:
max. 30 kg Gesamtgewicht je Paket beim
Transport auf Straße, Schiene und Was-
ser
keine Gewichtsobergrenze beim Luft-
transport, aber max. 2 Stück je Paket
Bei Vermutung einer Beschädigung des Ak-
kus (z. B. durch Herunterfallen des Geräts)
ist der Transport unzulässig.
Gewerbliche Nutzer, welche den Transport in
Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchfüh-
ren (z. B. Lieferungen von und zu Baustellen
oder Vorführungen), können diese Vereinfa-
chung ebenfalls in Anspruch nehmen.
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
Wartung und Pflege
HT 2050

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