6. Anbringung am Gurtzeug
Jede Neukombination von Rettungsschirm und Gurtzeug muss nach dem ersten Packen durch den Hersteller
des Gurtzeugs oder durch eine von ihm geschulte und beauftragte Person nachgeprüft werden (Kompatibilitäts-
prüfung). Das Betätigen des Rettungssystems muss aus der Flugposition heraus einwandfrei und entsprechend
den Vorgaben der Bauvorschriften möglich sein. Dabei ist festzustellen, dass die Auslösekraft von 7daN nicht
überschritten wird. Die X-ONE muss durch Schraubkarabiner oder mittels Durchschlaufen der V-Leine mit dem
Gurtzeug verbunden werden. Bei Verwendung von Verbindungskarabiner darf die Bruchlast des Karabiners
2400daN nicht unterschreiten.
7. Packintervalle für X-ONE
Vor dem Packen des Rettungsschirms ist dieser vom Packer einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Der Rettungs-
schirm muss danach bei einer Luftfeuchtigkeit von 60 - 65 % mindestens 24 Stunden gelüftet werden. Das
Packen soll möglichst auf einem Packtisch, mindestens jedoch auf einer sauberen, antistatischen Unterlage
erfolgen. Die folgenden Fotos stammen von einer X-ONE. Wir erinnern Sie daran, dass Sie Gleitsegel auf eigenes
Risiko fliegen. Dies gilt ebenso für den Gebrauch dieses Rettungsgerätes. Einleitend wird die X-ONE mittels einer
Leine durch jede Falthilfeschlaufe (Loops) der Reihe nach durchgeschlauft. Danach kann der Haupttragegurt am
anderen Ende befestigt und der Notschirm unter Zug gebracht werden. Dies erleichtert die weitere Packung des
Rettungsgerätes.
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