WUNDER SA.BI.SRL
Vorgeschriebene Abstände zu Funk-Kommunikationsgeräten
Die Personenwaage ist für einen Einsatz in einem elektromagnetischen Umfeld ausgelegt, in dem die
Störfrequenzen kontrolliert werden. Der Kunde bzw. Betreiber, der diese Geräte verwendet, kann zur
Vermeidung von elektromagnetischen Störfrequenzen beitragen, indem der unten angegebene vorgeschriebene
Mindestabstand zwischen Mobilfunkgeräten und tragbaren Funk-Kommunikationsgeräten eingehalten wird.
Der Mindestabstand hängt dabei von der maximalen Ausgangsleistung der Funk-Kommunikationsgeräte ab.
Maximale
Nennausgangsleistung
des Senders (W)
0,01
0,1
1
10
100
Für Sender mit einer maximalen Nennausgangsleistung, die oben nicht angegeben ist, kann der vorgeschriebene
Abstand (m) anhand der für die Frequenz des Senders anzuwendenden Gleichung berechnet werden, wobei
P der vom Hersteller des Senders angegebenen maximalen Nennausgangsleistung des Senders in Watt (W)
entspricht.
Hinweise: Bei 80 MHz und 800 MHz wird der höchste Frequenzbereich angewendet. Diese Leitlinien sind unter
Umständen nicht in allen Situationen anwendbar. Die Weiterleitung von elektromagnetischen Strahlen wird von
der Aufnahme und der Reflexion durch Strukturen, Gegenstände und Personen beeinflusst.
6
Abstand in Abhängigkeit von der Frequenz des Senders (m)
150 kHz bis 80 MHz d=1,2 √P
0,12
0,38
1,2
3,8
12
DE
80 kHz bis 800 MHz d=1,2 √P
0,12
0,38
1,2
3,8
12
RL (WU150) - REV.03 - 02/11/2023
BEDIENUNGSHANDBUCH
800 MHz bis 2,5 GHz d=2,3 √P
0,23
0,73
2,3
7,3
23