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PB S151-19 E 4x4 Betriebs- Und Wartungsanleitung Seite 18

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GRUNDLEGENDE HINWEISE
Die Benutzung der Hubarbeitsbühne oberhalb der zulässigen Windgeschwindigkeit
m
von 12,5
/
(max. 6 nach Beaufort) ist nicht zulässig. (s. Beaufort-Skala bzw.
s
Kennzeichnung in der Arbeitsbühne). Der Betrieb muss eingestellt werden.
Die Maschine darf nicht betrieben werden, wenn Gegenstände an der
Hubarbeitsbühne befestigt sind, welche die Windempfindlichkeit erhöhen.
Es darf sich nur die zugelassene Personenanzahl auf der Plattform befinden.
Die Endlagenschalter der Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht deaktiviert werden.
Es muss überprüft werden, dass die Bodenbelastung des Untergrundes nicht
überschritten wird.
Es ist darauf zu achten, dass Hindernisse nicht berührt werden.
An unübersichtlichen Stellen und engen Bereichen darf die Maschine nicht in hoher
Geschwindigkeit gefahren werden.
Fahrten im Rückwärtsgang nur bei genügender Sicht ausführen.
Fahrten entlang von Bordsteinkanten, Absätzen oder ähnlichem, ausserhalb der
Transportstellung, ist zu unterlassen, ausser es wurden zusätzliche Sicherheits-
vorkehrungen getroffen.
An der ausgefahrenen Maschine dürfen Wartungsarbeiten nur dann durchgeführt
werden, wenn entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind. (Sicherung durch
einen Kran oder Brückenkran)
Es muss darauf geachtet werden, dass unbefugte keinen Zutritt zu der Maschine
haben.
Die täglich vorgesehenen Prüfungen müssen durchgeführt werden, und die
Maschine muss während des Betriebes überwacht werden.
Bei Hubarbeitsbühnen dürfen die betriebsmäßigen Bewegungen nur von der
Arbeitsbühne aus gesteuert werden.
Die Hubarbeitsbühne darf keinesfalls als Kran, Lastenaufzug oder
Fahrstuhl benutzt werden !
Warnung
Die Hubarbeitsbühne darf nicht als Zugmaschine oder zum
Warnung
Technische Verbesserungen / Änderungen vorbehalten
Abschleppen benutzt werden !
SCH15019007504HBA2A
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