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PRÜFUNG VON HEBEBÜHNEN BGG 945
Hinweise für die Durchführung der Sicht- und Funktionsprüfung im Rahmen der regelmäßigen Prüfung
nach Abschnitt 5.4.3 von Teil 2 des BG-Grundsatzes.
Im Rahmen einer regelmäßigen Prüfung sind insbesondere zu prüfen:
1. Angaben an der Hebebühne
Fabrikschild
Beschriftung
kurzgefasste Betriebsanleitung
2. Ausführliche Betriebsanleitung
3. Warnkennzeichnung
4. Sicherung gegen unbefugte Benutzung
5. Steuerorgane
Heben, Senken
Neigen, Kippen
Drehen, Schwenken
Verschieben
Öffnen, Schließen
(bei Hubladebühnen)
Fahren
Abstützungen
6. Notabschaltung
Notablass
7. Signaleinrichtungen
Einrichtungen zur Verständigung
8. Einrichtungen zur standsich. Aufstellung
Wasserwaage
Abstützungen
Spindeln
Bodenteller
Ausschaltung des Federweges
9. Tragkonstruktion

Anhang

Befestigung
Lesbarkeit
Vollständigkeit
Zustand
Lesbarkeit
Zustand
Wahrnehmbarkeit
Zustand
Funktion
Gängigkeit
Sicherheitsschlüssel
Zustand
Funktion
Gängigkeit
eindeutige Zuordnung
dauerhafte Bezeichnung der
Bewegungsrichtungen
Sicherung gegen unbeabsichtigtes
Betätigen
Verriegelung der Steuerorgane bei
mehreren Steuerplätzen
Zustand
Funktion
Gängigkeit
Zustand
Funktion
Wahrnehmbarkeit
Zuverlässigkeit
Zustand
Funktion
Gängigkeit
Verschleiß
Verformungen
Korrosion, Risse
Risse, Verformungen , Korrosion
Gängigkeit von Führungen, Rollen,
Gelenken, Teleskopen
Verschleiß von Führungen, Rollen,
Lagern, Gelenken
Befestigung und Sicherung lösbarer Verbin-
Seite 103

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