GRUNDLEGENDE HINWEISE
Folgende Bestimmungen müssen beim Einsatz der Maschine beachtet werden:
•
Die maximal zulässige Tragkraft darf nicht überschritten werden.
•
Es dürfen sich nur so viele Personen auf der Plattform aufhalten, wie zugelassen
sind.
•
Der zulässige Wert der Windgeschwindigkeit (max. 12.5
nicht überschritten werden. (s. Beaufort-Skala und Windgeschwindigkeiten bzw. Aufkleber
an der Arbeitsbühne).
•
Der Bediener muss ausreichende Lichtverhältnisse haben, damit er den
Arbeitsbereich der Hubarbeitsbühne überblicken kann.
•
An engen Stellen und in unübersichtlichen Bereichen darf die Hubarbeitsbühne
nicht mit hoher Geschwindigkeit gefahren werden.
•
Der zulässige Wert der Handkraft auf der Arbeitsbühne darf nicht überschritten
werden.
•
Es dürfen keine Lasten in die Arbeitsbühne übernommen werden.
•
Das Anheben oder Stapeln von Lasten mit der Arbeitsbühne ist verboten.
•
Das Verlassen und Betreten des Arbeitsgerätes, bei angehobener Arbeitsbühne
(Plattform) ist verboten.
•
Die maximal zulässige Neigung der Maschine in Querrichtung darf in der
Transportstellung nicht überschritten werden.
Überbrücken Sie KEINE Sicherheits- und Schutzeinrichtung,
Endschalter oder ähnliches !
Warnung
Technische Verbesserungen / Änderungen vorbehalten
Einsatz der Hubarbeitsbühne
G e f a h r
SCH15019007504HBA2A
m
/
) (6 nach Beaufort) darf
s
Seite 16