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Abbildung Der Allgemeingültigen Etiketten - PB S151-19 E 4x4 Betriebs- Und Wartungsanleitung

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ETIKETTEN
Abbildung der allgemeingültigen Etiketten
1
nächste
jährliche Sicherheitsprüfung
gem. BGR 500
Service - Nummer
0700 95009600
ARBEITSBÜHNEN
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Technische Verbesserungen / Änderungen vorbehalten
2
Kurz-Betriebsanleitung
Mit der selbstständigen Bedienung von Hubarbeitsbühnen dürfen nur Personen betraut werden
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- in der Bedienung der Hubarbeitsbühnen unterwiesen sind
- die den schriftlichen Auftrag zur Bedienung vom Unternehmer besitzen.
Arbeiten mehrere Personen auf der Hubarbeitsbühne zusammen, hat der Unternehmer einen
Aufsichtsführenden zu bestimmen.
Die Angaben der Betriebsanleitung sind zu beachten!
Vorschrift für die Bedienung:
• Die höchstzulässige Tragfähigkeit der Hubarbeitsbühne darf nicht überschritten werden.
(VerminderteTragfähigkeit bei ausgefahrener Plattform beachten!)
Die Hubarbeitsbühne darf nur in Grundstellung über den dafür vorgesehenen Zugang betreten oder
verlassen werden.
Der Betrieb der Hubarbeitsbühne ist nur vom Lastaufnahmemittel aus zulässig.
Die Bedienperson der Hubarbeitsbühne hat darauf zu achten, daß sie sich und andere Personen
nicht gefährdet.
Das Bedienpersonal muß den Bewegungsbereich der Hubarbeitsbühne jederzeit überblicken
können.
Es ist darauf zu achten, daß sich im Bewegungsbereich der Hubarbeitsbühne keine Personen
aufhalten.
Mitzuführende Gegenstände sind ausreichend gegen Verrutschen und Herabfallen zu sichern.
Im Fahrbereich und Hebebereich der Bühne dürfen sich keine Hindernisse befinden.
Der Fahrweg und die Standfläche muß so beschaffen sein, daß die Standsicherheit nicht
beeinträchtigt und die Personen nicht gefährdet werden.
• Durchführung von Arbeiten, die
näher als 3 m von elektrischen aktiven Freileitungen entfernt sind,
sind verboten.
Die Hubarbeitsbühne ist nicht für Arbeiten an oder in der Nähe von ungeschützt unterSpannung
stehenden Teilen elektrischer Anlagen geeignet.
Vor Beginn von Wartungsarbeiten unter angehobenen Teilen der Hubarbeitsbühne sind diese gegen
unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern.
Das Aufsteigen auf das Schutzgeländer sowie Anbringung von Leitern und Gerüsten auf der Plattform
sind verboten.
Die Anbringung überhängender Lasten sowie irgendwelche Vergrößerung oder Erhöhung der
Plattform ist unzulässig.
Das Anbringen von Teilen jeglicher Art, die die Windangriffsfläche der Hubarbeitsbühne vergrößern,
ist verboten.
Im Störungsfall kann die Hubarbeitsbühne von unten in Grundstellung gebracht werden. (Notablaß)
Wartung:
Die Hubarbeitsbühne ist täglich, bei seltener Benützung vor der Inbetriebnahme einer
Funktionskontrolle zu unterziehen.
Schmierung und Wartung entsprechend Betriebshandbuch durchführen.
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