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Gefahren Durch Unverschlossene Feuertür; Gefahren Durch Unzureichende Verbrennungsluft - Leda RUBIN K16 Bedienungsanleitung

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Sicherheitshinweise
1.3 Gefahren durch unverschlossene Feuertür
Die Feuertür (und in der Regel auch die Aschefachtür)
müssen während des Betriebs geschlossen sein!
Während des Heizbetriebs muss die Feuertür und die Aschefachtür geschlossen bleiben, um einen unnötig
hohen oder sogar gefährlichen Austritt von Heizgas zu vermeiden.
Durch den starken Entgasungsprozess beim Brennstoff Holz und einem schwachen Schornsteinförderdruck
kann es beim Öffnen der Feuertür zum Austritt von Rauch und Heizgas kommen. Deshalb wird dringend
empfohlen, die Feuertür grundsätzlich nicht zu öffnen, bevor der Brennstoff bis zur Glutbildung herunter-
gebrannt ist. Ist der Heizeinsatz mit keramischen Heizgaszügen eingebaut, sollte vor dem Nachlegen die
Anheizklappe im Heizgaszug geöffnet werden.

1.4 Gefahren durch unzureichende Verbrennungsluft

Der Feuerstätte muss immer ausreichend Verbrennungsluft zuströmen können!
Beziehen Feuerstätten ihre Verbrennungsluft aus dem Wohnraum bzw. aus dem Gebäude, muss in
jedem Fall ständig ausreichend Luft in diese Räume nachströmen können. Lüftungsanlagen oder weitere
Feuerstätten dürfen die Luftversorgung dabei nicht stören oder beeinträchtigen.
Der RUBIN bezieht seine Verbrennungsluft über die entsprechenden Öffnungen in der Feuertür und
Aschefachtür.
Luftabsaugende Anlage können die Verbrennungsluftversorgung stören!
Luftabsaugende Anlagen (z.B. Lüftungsanlage, Dunstabzugshaube, Abluft-Wäschetrockner, zentrale
Staubsaugeranlagen), die zusammen mit der Feuerstätte im selben Raum oder Raumluftverbund betrieben
werden, können die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasabführung empfi ndlich stören.
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