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Vorschriften Und Richtlinien - Viessmann vitodens 300 Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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5.1 Vorschriften und Richtlinien

5.1 Vorschriften und Richtlinien
Die Viessmann Gas Brennwertkessel
Vitodens entsprechen in ihrer Konstruk
tion und in ihrem Betriebsverhalten den
Anforderungen der EN 297.
Sie sind CE zertifiziert.
Sie sind in geschlossenen Heizungsanlagen
mit zulässigen Vorlauftemperaturen
(= Absicherungstemperaturen) bis 100 ºC
nach DIN 4751 einsetzbar. Die maximal
erreichbare Vorlauftemperatur liegt ca.
15 K unter der Absicherungstemperatur.
Für die Erstellung und den Betrieb der
Anlage sind die bauaufsichtlichen Regeln
der Technik und die gesetzlichen Bestim
mungen zu beachten.
EnEV
Energieeinsparverordnung
1. BImSchV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen)
FeuVo
Feuerungsverordnung der Bundesländer
DIN 1986
Werkstoffe Entwässerungssystem
DIN 1988
Trinkwasser Leitungsanlagen in Grundstücken
DIN 4701
Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfes von Gebäuden
DIN 4702 6
Gas Brennwertkessel
DIN 4705
Berechnung von Schornsteinabmessungen
5
DIN 4751 2
Sicherheitstechnische Ausrüstung von Warmwasserheizungen mit Vorlauftemperaturen bis 120 ºC
DIN 4751 3
Sicherheitstechnische Ausrüstung von Warmwasserheizungen mit Thermen 50 kW und Vorlauftemperaturen bis 95 ºC
DIN 4753
Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink und Betriebswasser
DIN 4756
Gasfeuerungsanlagen
DIN 18 160
Hausschornsteine
DIN 18 380
Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen (VOB)
DIN 57 116
Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen
ATV A 251
Einleitung von Kondensaten aus gas und ölbetriebenen Feuerungsanlagen
DVGW G 260
Gasbeschaffenheit
DVGW G 600
Technische Regeln für Gasinstallationen (TRGI)
DVGW G 688
Gasverbrauchseinrichtungen, Brennwerttechnik
DVGW/DVFG
Technische Regeln Flüssiggas (TRF)
DVGW VP 113
Systeme aus Gasfeuerstätte und Abgasleitung
VDI 2035
Richtlinien zur Verhütung von Schäden durch Korrosion und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen
VdTÜV 1466
Merkblatt Wasserbeschaffenheit
VDE Vorschriften und Sondervorschriften der örtlichen Energieversorgungsunternehmen.
162
Die Montage, der gas und abgasseitige
Anschluss, die Inbetriebnahme, der Elektro
anschluss und die allgemeine Wartung/
Instandhaltung dürfen nur von einem
konzessionierten Fachbetrieb ausgeführt
werden.
Die Installation eines Brennwertkessels
muss bei dem zuständigen Gasversor
gungsunternehmen angezeigt und
genehmigt werden.
Regional bedingt sind Genehmigungen für
die Abgasanlage und den Kondenswasser
anschluss an das öffentliche Abwasser
netz erforderlich.
Vor Montagebeginn sind der zuständige
Bezirksschornsteinfegermeister und
die zuständige Abwasserbehörde zu
informieren.
Die Wartung und ggf. Reinigung empfehlen
wir einmal jährlich durchzuführen. Dabei
ist die Gesamtanlage auf ihre einwand
freie Funktion zu prüfen. Aufgetretene
Mängel sind zu beseitigen.
Brennwertkessel dürfen nur mit den
speziell ausgeführten, geprüften und
bauaufsichtlich zugelassenen Abgas
leitungen betrieben werden.

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