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Viessmann Vitocell-H 100 Planungsanleitung Seite 39

Speicher-wassererwärmer
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Inhaltsverzeichnis

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Dimensionierung
(Fortsetzung)
Ermittlung des Wärmebedarfs zur Erwärmung von Trinkwasser in Wohngebäuden
Grundlage ist hier die DIN 4708 (Zentrale Wassererwärmungsan-
lagen)
Die DIN 4708 gilt als Grundlage zur einheitlichen Berechnung des
Wärmebedarfs für zentrale Trinkwassererwärmungsanlagen in
Wohnbauten.
Zur Bedarfsermittlung wurde der Begriff der Einheitswohnung
definiert:
Die Einheitswohnung ist eine aus statistischen Werten ermittelte
Wohnung, deren Bedarfskennzahl N = 1 ist:
Raumzahl r = 4 Räume,
Belegungszahl p = 3,5 Personen
Zapfstellenbedarf w
= 5820 Wh/Entnahme für ein Wannenbad
v
Für die Bedarfsermittlung sind folgende Angaben not-
wendig
a) Alle sanitären Einrichtungen aller Geschosse (aus der Bau-
zeichnung oder nach Angaben des Architekten bzw. des Bau-
herrn)
b) Anzahl der Aufenthaltsräume (Raumzahl) ohne Nebenräume
wie Küche, Diele, Flur, Bad und Abstellraum (aus der Bau-
zeichnung oder nach Angaben des Architekten bzw. des Bau-
herrn)
c) Anzahl der Personen je Wohnung (Belegungszahl).
Ist die Personenzahl je Wohnung nicht erfassbar, so kann über
die Raumzahl r der entsprechenden Wohnung mit Hilfe der
Tabelle 1 eine statistische Belegungszahl p ermittelt werden.
Tabelle 2
Wohnung mit Normalausstattung
Vorhandene Ausstattung je Wohnung
Raum
Ausstattung
Bad
1 Badewanne 140 Liter (nach Tabelle 4 Nr. 1, auf Seite 40)
oder
1 Brausekabine mit/ohne Mischbatterie und Normalbrause
1 Waschtisch
Küche
1 Küchenspüle
Tabelle 3
Wohnung mit Komfortausstattung
Vorhandene Ausstattung je Wohnung
Raum
Ausstattung
*
2
Bad
Badewanne
*
2
Brausekabine
*
2
Waschtisch
Bidet
Küche
1 Küchenspüle
Gäste-
Badewanne
zimmer
oder
Brausekabine
Waschtisch
Bidet
*1
Wenn in dem zu versorgendem Wohngebäude überwiegend 1- und/oder 2-Zimmerwohnungen vorhanden sind, ist die Belegungszahl p
für diese Wohnungen um 0,5 zu erhöhen.
*2
Größe abweichend von der Normalausstattung.
*3
Soweit keine Badewanne vorhanden ist, wird wie bei der Normalausstattung anstatt einer Brausekabine eine Badewanne (siehe
Tabelle 4, Nr. 1) angesetzt, es sei denn, der Zapfstellenbedarf der Brausekabine übersteigt den der Badewanne (z.B. Luxusbrause).
Sind mehrere unterschiedliche Brausekabinen vorhanden, wird für die Brausekabine mit dem höchsten Zapfstellbedarf mindestens
eine Badewanne angesetzt.
*4
Soweit dem Gästezimmer keine Badewanne oder Brausekabine zugeordnet ist.
Ermittlung der Belegungszahl p
Aus dieser Tabelle kann die Belegungszahl p ermittelt werden,
wenn die Anzahl der Personen je Wohnung nicht erfassbar ist.
Tabelle 1
Raumzahl r
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
6,5
7,0
Ermittlung der bei der Bedarfsberechnung zu berück-
sichtigenden Zapfstellen
Die bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigenden Zapfstellen
sind je nach Ausstattung der Wohnung (Normal- oder Komfortaus-
stattung) den Tabellen 2 oder 3 zu entnehmen.
Bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen
1 Badewanne 140 Liter (nach Tabelle 4, Nr. 1, auf Seite 40)
bleibt unberücksichtigt
bleibt unberücksichtigt
Bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen
wie vorhanden nach Tabelle 4, Nr. 2 bis 4
wie vorhanden, einschließlich evtl. Zusatzeinrichtung nach
Tabelle 4, Nr. 6 oder 7, wenn von der Anordnung her eine
gleichzeitige Benutzung möglich ist
bleibt unberücksichtigt
bleibt unberücksichtigt
bleibt unberücksichtigt
je Gästezimmer: wie vorhanden, nach Tabelle 4, Nr. 1 bis 4,
mit 50 % des Zapfstellenbedarfs w
wie vorhanden, einschließlich evtl. Zusatzeinrichtung nach
Tabelle 4, Nr. 5 bis 7, mit 100 % des Zapfstellenbedarfs w
mit 100 % des Zapfstellenbedarfs w
mit 100 % des Zapfstellenbedarfs w
Belegungszahl p
*
1
2,0
*
1
2,0
*
1
2,0
2,3
2,7
3,1
3,5
3,9
4,3
4,6
5,0
5,4
5,6
*
3
v
v
*
4
nach Tabelle 4
v
*
4
nach Tabelle 4
v
VIESMANN
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