2
GRUNDLEGENDE
Der Auto-Kindersitzwurde gemäß Anforderungender EuropäischenNorm für Rückhaltesysteme für Kinder (ECE R
44/04)
entwickelt, geprüft und zugelassen. Das Prüfzeichen E (in einem Kreis) und die Zulassungsnummer befinden
sich auf dem orangefarbenen Zulassungsetikett (Aufkleber am Auto-Kindersitz).
GEFAHR!
Diese Zulassung verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie irgendwelche Anderungen am Kindersitz vornehmen. Anderungen
an dem
Kindersitz
darf ausschließlich
GEFAHR!
Verwenden Sie den Kindersitz ausschließlich nach den in der Betriebsanleitung des jeweiligen Fahrzeugs angeführten
Anweisungen für die Nutzung von Rückhaltesystemen für Kinder.
Der Kindersitz kann in folgenden Einbaurichtungen im Fahrzeug platziert werden:
In Fahrtrichtung
Entgegen der Fahrtrichtung
Auf Fahrzeugsitzen, die über Isofix
Befestigungssysteme (zwischen Sitzfläche und
Rückenlehne des Fahrzeugs)und Top-Tether-
Verankerungspunkte(z. B. auf der Hutablage,
auf dem Fahrzeugboden Oder an der Rückseite
der Rückbank) verfügen
Vorschriften im Hoheitsgebiet eines Landes zwingend
Bei Vorhandensein eines Frontairbags schieben Sie den Beifahrersitz weit zurück und
befolgen Sie etwaige Anweisungen der aetriebsanleitung Ihres Fahrzeugs
_punkt-
Beckengu
INFORMATIONEN
der Hersteller
vornehmen.
Ja
Ja
Jal)
beachten
3-Punkt
Schulter
undBeckengyv
Ein Autositz
mit Sicherheitsgurten mit einem 3-Punkt- Tensor
und ein 3-Punkt- Aufrollen Element, das mit der
UN / ECE-Regelung Nr 16 Oder anderen
vergleichbaren Normen ausgestattet werden.
x
Platzierung
korrekt
dieser
Art können
nur in einem
Der
Einbau
Beifahrersitz mit aktivem Airbag
(SRS) ist VERBOTEN!
Der Einbau
VERBOTEN, wenn der Sitz nur über
einen Beckengurt verfügt
Verboten Platzierung
Auto
des
Kindersitzes
auf
des
Kindersitzes
ist
21