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etwa 5 Sekunden verschwindet, sucht es weiter auf dem nächsten Kanal.
etwa 10 Sekunden verschwindet, sucht es weiter auf dem nächsten Kanal.
etwa 10 Sekunden verschwindet, sucht es weiter auf dem nächsten Kanal.
2) Wenn weniger als 2 scannbare Kanäle vorhanden sind, kann das
2) Wenn weniger als 2 scannbare Kanäle vorhanden sind, kann das
2) Wenn weniger als 2 scannbare Kanäle vorhanden sind, kann das
Walkie-Talkie nicht scannen.
Walkie-Talkie nicht scannen.
Walkie-Talkie nicht scannen.
bitte für jeden Kanal "Nein" für "Scan Add" aus.
bitte für jeden Kanal „Nein" für „Scan Add" aus.
bitte für jeden Kanal „Nein" für „Scan Add" aus.
Um zu verhindern, dass einige Benutzer längere Zeit denselben Kommunika-
Um zu verhindern, dass einige Benutzer längere Zeit denselben Kommunika-
Um zu verhindern, dass einige Benutzer längere Zeit denselben Kommunika-
tionskanal belegen, können Benutzer die Funktion zur Begrenzung der
tionskanal belegen, können Benutzer die Funktion zur Begrenzung der
tionskanal belegen, können Benutzer die Funktion zur Begrenzung der
Benutzers auf dem aktuellen Kanal die eingestellte Zeit erreicht, stoppt das
Benutzers auf dem aktuellen Kanal die eingestellte Zeit erreicht, stoppt das
Benutzers auf dem aktuellen Kanal die eingestellte Zeit erreicht, stoppt das
Die Emissionsgrenzzeit kann über die Programmiersoftware eingestellt werden,
Die Emissionsgrenzzeit kann über die Programmiersoftware eingestellt werden,
Die Emissionsgrenzzeit kann über die Programmiersoftware eingestellt werden,
12. CTCSS/DCS
12. CTCSS/DCS
12. CTCSS/DCS
60 Gruppen von Subtoncode-Funktionen und 10 5 * 2 Gruppen (N-Phase und
60 Gruppen von Subtoncode-Funktionen und 10 5 * 2 Gruppen (N-Phase und
60 Gruppen von Subtoncode-Funktionen und 10 5 * 2 Gruppen (N-Phase und
I-Phase) digitale Subtoncodes, die über die Programmiersoftware eingestellt
I-Phase) digitale Subtoncodes, die über die Programmiersoftware eingestellt
I-Phase) digitale Subtoncodes, die über die Programmiersoftware eingestellt
werden können.
werden können.
werden können.

Werkseinstellungen

Werkseinstellungen
Werkseinstellungen
Hinweise:
Hinweise:
Hinweise:
1.In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind nur 0,5 Watt Strahlung-
1.In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind nur 0,5 Watt Strahlung-
1.In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind nur 0,5 Watt Strahlung-
sleistung (ERP) gestattet.
sleistung (ERP) gestattet.
sleistung (ERP) gestattet.
aten verursacht werden. Wenn durch die Frequenznutzung Störungen bei
aten verursacht werden. Wenn durch die Frequenznutzung Störungen bei
aten verursacht werden. Wenn durch die Frequenznutzung Störungen bei
Frequenznutzungen in Nachbarstaaten auftreten, hat der Frequenznutzer auf
Frequenznutzungen in Nachbarstaaten auftreten, hat der Frequenznutzer auf
Frequenznutzungen in Nachbarstaaten auftreten, hat der Frequenznutzer auf
1. Die genannten Frequenzbereiche werden auch für andere Funkanwend-
1. Die genannten Frequenzbereiche werden auch für andere Funkanwend-
1. Die genannten Frequenzbereiche werden auch für andere Funkanwend-
ungen genutzt. Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine
ungen ge
ungen ge
nutzt. Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqual-
nutzt. Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqual-
Mindestqualität oder
ität oder
ität oder
Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Es besteht kein Schutz vor Beeinträchti-
Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Es besteht kein Schutz vor Beeinträchti-
Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Es besteht kein Schutz vor Beeinträchti-
gungen durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen.
gungen
gungen
Insbesondere sind bei ge meinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige
durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen. Insbesondere sind
durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen. Insbesondere sind
bei ge
bei ge
Beeinträchtigungen nicht auszu schließen und hinzunehmen.
meinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen nicht
meinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen nicht
auszu
auszu
schließen und hinzunehmen.
schließen und hinzunehmen.
für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw.
für den
für den
Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet
Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet
gekennzeichnet
180
sind (§ 60 Abs. 1 S. 3 TKG).
06
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