1. Sicherheit
In diesem Kapitel finden Sie die Zusammenfassung aller Sicherheitshinweise, die Sie zu Ihrem eigenen Schutz
und zum Schutz Dritter stets beachten müssen.
Bitte befolgen Sie aufmerksam alle Hinweise dieser Anleitung. Durch eine fehlerhafte Bedienung können
wichtige Gerätefunktionen beeinträchtigt werden.
Alle Sicherheitshinweise und sonstige Bestimmungen sind sowohl vom Patienten als auch vom Bediener stets
einzuhalten. Jede Nichtbeachtung dieser Anleitung kann zu Verletzungen oder Sachbeschädigungen führen.
1.1 Warnhinweise
Warnhinweise unterscheiden sich je nach Gefahr durch folgende Signalworte:
• VORSICHT
Warnung vor einer Sachbeschädigung!
• WARNUNG
Warnung vor einer Körperverletzung!
• GEFAHR
Warnung vor Lebensgefahr!
Aufbau der Warn-/Informationshinweise hat folgende Struktur:
VORSICHT / WARNUNG / GEFAHR
Art und Quelle der Gefahr! Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahr.
WICHTIG
Das Hinweissymbol kennzeichnet nützliche Tipps zur erleichterten Bedienung und
zum besseren Verständnis.
1.2 Sicherheitshinweise
GEFAHR!GEFAHR Der Bediener darf keine Beeinträchtigungen besitzen, die die Aufmerksamkeit
und das Urteilsvermögen zeitweilig oder dauerhaft einschränken!
GEFAHR! Der Patient darf nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Eine ständige Beaufsichtigung
durch einen Bediener (erwachsene Person) ist erforderlich!
GEFAHR! Vor jeder Nutzung des Gerätes müssen alle Einstellungen richtig vorgenommen werden.
Vor jeder Nutzung überprüfen, ob alle Teile sicher befestigt sind.
GEFAHR! Die individuellen Einschränkungen und Fähigkeiten des Benutzers sind
ständig zu berücksichtigen.
GEFAHR! Nicht vorgesehener Zugang in die Gehäuse von elektronischen Bauteilen ist verboten!
Alle elektrischen Komponenten sind geschlossene Einheiten, die keine interne Wartung benötigen!
GEFAHR! Das Gerät ist nur für die Nutzung einer Person zugelassen!
GEFAHR! Der Benutzer muss ausreichend gegen herausfallen fixiert/gesichert sein, ohne dessen
Komfort einzuschränken.
GEFAHR! Die Anwendung des Geräts darf nur durch einen eingewiesenen Anwender, welcher die
komplette Gebrauchsanweisung gelesen und verstanden hat, erfolgen! Die Einweisung muss
durch den Betreiber/ Leistungserbringer erfolgen!
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