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Hinweise Zum Umweltschutz; Verpackungsentsorgung; Entsorgung Des Gerätes - Privileg 000.429 1 Gebrauchsanleitung

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Hinweise zum Umweltschutz

Verpackungsentsorgung

Verpackungen und Packhilfsmittel von
Quelle Elektro-Großgeräten sind mit
Ausnahme von Holzwerkstoffen recyc-
lingfähig und sollen grundsätzlich der
Wiederverwertung zugeführt werden.
Verpackungen von Großgeräten können
Sie bei Anlieferung unseren
Vertragsspediteuren zurückgeben. Diese
veranlassen dann die Weitergabe zur
Verwertung bzw. Entsorgung.
Falls Sie davon nicht Gebrauch gemacht
haben, empfehlen wir Ihnen:
- Papier-, Pappe-, Wellpappeverpackun-
gen sollten in die entsprechenden
Sammelbehälter gegeben werden.
- Kunststoffverpackungsteile sollten
ebensfalls in die dafür vorgesehenen
Sammelbehälter gegeben werden.
Solange solche in Ihrem Wohngebiet
noch nicht vorhanden sind, können Sie
diese Materialien zum Hausmüll geben.
Als Packhilfsmittel sind bei Quelle nur
recyclingfähige Kunststoffe zugelassen,
z.B.:
Dabei steht
02**
PE
PE
für Polyäthylen** 02 = PE-HD
PP
für Polypropylen
PS
für Polystyrol
05
06
PP
PS
04 = PE-LD
Entsorgung des Gerätes
Das Gerät darf nicht mit dem Hausmüll
oder Sperrmüll entsorgt werden.
Eine Beschädigung des
Kältemittelkreislaufs, insbesondere des
Wärmetauschers auf der Rückseite des
Gerätes, muß verhindert werden.
Ältere Kühl- und Gefriergeräte enthalten
in der Isolation und als Kühlmittel das
ozonschädliche FCKW. Bitte achten Sie
darauf, daß die Rohrleitungen und das
gesamte Kühlsystem bis zum Abtransport
zu einer sachgerechten Entsorgung nicht
beschädigt werden.
Die neue Kühl- und Gefriergeräte-
Generation enthält in der Isolation und
als Kühlmittel kein FCKW (Fluorchlor-
Kohlenwasserstoff) mehr, sondern das
nicht ozonschädliche FKW (Fluor-
Kohlenwasserstoff) oder reine
Kohlenwasserstoffe.
Informationen über die verwendeten
Materialien (Gase) befindet sich auf der
Geräterückseite.
Auch diese Geräte müssen später sach-
gerecht entsorgt werden
Auskunft über Abholtermine oder
Sammelplätze gibt die örtliche
Stadtreinigung oder die
Gemeindeverwaltung.
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