Sicherheitsvorschriften
Machen Sie sich mit den Sicherheitsvorkehrungen vertraut und verstehen Sie diese, bevor Sie zum nächsten
•
Die Arbeitsbühne
NICHT
der dem Gewicht der Arbeitsbühne einschließlich
zulässiger Belastung, wie Kanaldeckel, Gullys und
Rohren nicht standhalten kann.
•
Auf weichem unebenem Gelände
NICHT
mit ausgefahrener Plattform
fahren.
•
Arbeitsbühne
NICHT
nehmen,
wenn
Leitern, Gerüsten oder anderen
Vorrichtungen versehen ist, die
Reichweite
oder
vergrößern Dies ist ausdrücklich
untersagt.
• KEINE
horizontalen (manuellen)
Kräfte, die die in
angegebenen
überschreiten, auf die Arbeitsbühne
ausüben.
•
Die Arbeitsbühne
NICHT
verwenden. Dies ist ausdrücklich
untersagt.
• NICHT
auf das Geländer sitzen,
stehen
oder
klettern.
ausdrücklich untersagt.
• NICHT
auf das Scherengestänge
klettern.
Dies
ist
untersagt.
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Sicherheitsvorkehrungen (Fortsetzung)
Abschnitt übergehen.
auf Untergrund benutzen,
in Betrieb
diese
mit
Arbeitshöhe
Tabelle 4.4
Grenzwerte
als Kran
Dies
ist
ausdrücklich
•
Von Hindernissen in Überkopfhöhe
ABSTAND
Fahren
und Ausfahren der Plattform auf
Hindernisse in Überkopfhöhe oder
andere mögliche Gefahren in der
Nähe achten.
•
Die Plattform
während sich die Arbeitsbühne auf
einem Lastwagen, Gabelstapler
oder einem anderen Gerät oder
Fahrzeug befindet.
•
Quetschgefahren
Beim Fahren mit der Arbeitsbühne
und
Ausfahren
auf
mögliche
achten. Alle Körperteile innerhalb
des Plattformbereichs halten.
•
Die Plattform
wenn sich darunter Personen
oder Hindernisse befinden.
•
SICHERSTELLEN,
keine Personen oder Hindernisse
im Fahrweg befinden. Auch tote
Winkel beachten.
•
Beim Betrieb der Arbeitsbühne auf
tote Winkel ACHTEN.
•
SICHERSTELLEN,
Reifen in gutem Zustand sind und
die Radmuttern ordnungsgemäß
angezogen sind.
• NICHT
aufgepumpten/schadhaften Reifen
oder Rädern in Betrieb nehmen.
Siehe
Abschnitt 2: Rad-/Reifen-
Zusammenbau.
Dezember 2007
Abschnitt 1 - Über die Arbeitsbühne
HALTEN.
Beim
mit
der
Arbeitsbühne
NICHT
ausfahren,
VERMEIDEN.
der
Plattform
Quetschgefahren
NICHT
einfahren,
dass
sich
dass
alle
mit
unsachgemäß
Elektroscherenbühnen
Geländegängige