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14 Gewährleistung
Garantiebedingungen:
Die Garantiebedingungen für die CLAGE-Solar-Kollektoren werden wie nachstehend geregelt.
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen nach unseren AGB.
Die Garantiezeit beträgt im Wesentlichen 10 Jahre für die Kollektorfunktion. Innerhalb dieser Zeit verpflichten wir uns Teile, die
nachweisbar aufgrund von Material oder Fertigungsfehlern unbrauchbar sind oder ihre Brauchbarkeit erheblich gemindert ist, auszu-
bessern oder Ersatz zu liefern. Die Garantiezeit beginnt mit der Anlieferung der Kollektoren beim Endkunden. Vorraussetzung für die
Wirksamkeit der Garantie ist,
– dass die die Kollektoren entsprechend der beigefügten Montageanleitung sowie entsprechend der gültigen gesetzlichen Vorschriften
und Normen transportiert, eingebaut, montiert, geprüft und betrieben werden.
– dass die Kollektoren vor und während der Montage sachgemäß gelagert wurden.
– dass keine Eingriffe und Veränderungen am Kollektor und seinem Zubehör ohne ausdrückliche Zustimmung der CLAGE GmbH vor-
genommen wurden.
– dass in Verbindung mit Kollektoren ausschließlich dem Einsatzzwecke freigegebenes und entsprechendes Material und Zubehör ver-
wendet wurde.
– dass die Kollektoren während der gesamten Einsatzdauer ausschließlich mit einer frostschutzsicheren Wärmeträgerflüssigkeit betrie-
ben werden.
– dass nach der Fertigstellung der Solaranlage ein Abnahmeprotokoll erstellt wurde.
– dass die Solaranlage von einem Fachhandwerksbetrieb jährlich überprüft und gewartet wurde.
Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die nicht auf Material,- Herstellungs,- und Konstruktionsfehlern beruhen, sondern auf
unsachgemäße Installation, bauliche Gegebenheiten, unsachgemäße Wartung oder unsachgemäßen Einbau zurückzuführen sind.
Weiterhin sind optische Veränderungen am Solarglas des Flachkollektors sowie Schäden, die infolge optischer Veränderungen entste-
hen von der Garantie ausgenommen.
Die Garantieleistung setzt den Betrieb der Solaranlage gemäß unseren Betriebsanleitungen sowie die ordnungsgemäße Installation
entsprechend den Regeln der Technik voraus und bezieht sich nicht auf Schäden infolge
– natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßer Behandlung
– chemischer oder elektrochemischer Einflüsse, die nicht Normumgebungsbedingen entsprechen
– Folgeerscheinungen durch Wärmeträger verursachter Korrosion
– Korrosionsschäden durch Feuchtigkeitsbildung innerhalb der Kollektoren infolge von unsachgemäßer Betriebsweise des Solarsystems
(Überdimensionierung/ Unterdimensionierung des Systems).
– Korrosionsschäden im Allgemeinen
Für alle Zubehörteile wie Wellschläuche, Anbindungsmaterial, Montagematerial und für Fremdteile wie Dichtungen usw. kann wegen
der stofflichen Beschaffenheit keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie übernommen werden. Insoweit ver-
weisen wir auf die von unseren Vorlieferanten geleistete Gewährleistung.
Hat das Produkt den Mangel nicht bereits am Tage der Auslieferung aufgewiesen, entscheiden wir im Einzelfall, ob eine Beseitigung
auf dem Kulanzwege vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Endabnehmer in diesem Falle nicht.
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