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Brandschutz; Fußböden Vor Der Feuerraumöffnung; Bauteile Aus Brennbaren Baustoffen Oder Brennbaren Bestandteilen Sowie Einbaumöbel Innerhalb Des Strah- Lungsbereiches (Wärmestrahlung); Bauteile Aus Brennbaren Baustoffen Oder Brennbaren Bestandteilen Und Einbaumöbel Außerhalb Des Strah- Lungsbereiches (Wärmestrahlung) - Schmid Profi K Bedienungsanleitung

Heizeinsätze profi w-serie
Inhaltsverzeichnis

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Feuerungstechnik

3 Brandschutz

3.1 Fußböden vor der Feuerraumöffnung
Vor der Feuerraumöffnung sind Fußböden aus
brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus
nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Der
Belag muss sich nach vorne um mindestens
500 mm und zur Seite um mindestens 300 mm
über die Front vom Heizeinsatz hinaus erstrecken
(Abb.: 1).
mind. 300 mm
2
Abb.: 1
Abstände vor der Feuerraumöffnung
1 = Heizeinsatz, 2 = Belag aus nicht brennbaren Baustoffen
3.2 Bauteile aus brennbaren Baustoffen
oder brennbaren Bestandteilen sowie
Einbaumöbel innerhalb des Strah-
lungsbereiches (Wärmestrahlung)
Von der Feuerraumöffnung muss nach vorn, oben
und zu den Seiten mindestens 800 mm Abstand
zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen oder
brennbaren Bestandteilen sowie zu Einbaumö-
beln eingehalten werden.
Bei Anordnung eines auf beiden Seiten belüfte-
ten Strahlungsschutzes genügt ein Abstand von
400 mm. Dabei muss der belüftete Abstand des
Strahlungsschutzes mindestens 20 mm betragen
(Abb.: 2).
1
mind. 300 mm
.
Abb.: 2
Brennbare Gegenstände und Strahlungsschutz
1 = Heizeinsatz, 2 = z. B. Möbelstück, 3 = belüfteter Strahlungsschutz
3.3 Bauteile aus brennbaren Baustoffen
oder brennbaren Bestandteilen und
Einbaumöbel außerhalb des Strah-
lungsbereiches (Wärmestrahlung)
Im Aufstellraum des Heizeinsatzes müssen von
den freien Außenflächen der Verkleidung min-
destens 50 mm Abstand zu brennbaren Baustof-
fen, brennbaren Bestandteilen und zu Einbaumö-
beln eingehalten werden (Abb.: 2).
Der Zwischenraum muss der Luftströmung so of-
fen stehen, dass kein Wärmestau entstehen kann.
Bauteile, die nur kleine Flächen der Verkleidung
des offenen Kamins verdecken, wie Fußböden,
stumpf anstoßende Wandverkleidungen und
Dämmschichten an Decken und Wänden, dürfen
ohne Abstand an die Verkleidung herangeführt
werden.
Breitere, streifenförmige Bauteile aus brenn-
baren Baustoffen (wie z. B. Zierbalken) sind
vor der Verkleidung des offenen Kamins im
Abstand von 10 mm zulässig, wenn die Bau-
teile nicht Bestandteile des Gebäudes sind
und die Zwischenräume der Luftströmung so
offen stehen, dass kein Wärmestau entstehen
kann
Die Austrittsstellen für die Zuluft sind so anzu-
ordnen, dass sich innerhalb eines seitlichen
Abstandes von 300 mm bis zu einer Höhe von
500 mm über den Austrittsstellen keine Bauteile
mit brennbaren Baustoffen, keine derartigen Ver-
kleidungen und keine Einbaumöbel befinden.
8
1 1
mind. 50 mm
3
2
mind. 20 mm
2
2

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