– Vergrößern Sie den Abstand zwischen Gerät und Empfänger.
– Schließen Sie das Gerät an eine Steckdose an, die sich von dem Stromkreis
unterscheidet, an den der Empfänger angeschlossen ist.
– Wenden Sie sich an den Händler oder einen erfahrenen Radio-/TV-Techniker,
um Hilfe zu erhalten.
CE-Anforderungen:
• (Einfache EU-Konformitätserklärung) Shenzhen Retevis Technology Co., Ltd.
erklärt, dass der Funkanlagentyp den grundlegenden Anforderungen und
anderen relevanten Bestimmungen der RED-Richtlinie 2014/53/EU und der
ROHS-Richtlinie 2011/65/EU und der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU entspricht;
der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter folgender
Internetadresse abrufbar: www.retevis.com.
•Einschränkungsinformationen
Dieses Produkt kann in EU-Ländern und -Regionen verwendet werden, darunter:
Belgien (BE), Bulgarien (BG), Tschechische Republik (CZ), Dänemark (DK),
Deutschland (DE), Estland (EE), Irland (IE), Griechenland (EL), Spanien (ES),
Frankreich (FR), Kroatien (HR), Italien (IT), Zypern (CY), Lettland (LV), Litauen
(LT), Luxemburg (LU), Ungarn (HU), Malta (MT), Niederlande (NL), Österreich
(AT), Polen (PL), Portugal (PT), Rumänien (RO), Slowenien (SI), Slowakei (SK),
Finnland (FI), Schweden (SE) und Vereinigtes Königreich (UK).
Die Warnhinweise zur Frequenzbeschränkung entnehmen Sie bitte dem Paket.
•Entsorgung
Das durchgestrichene Mülleimersymbol auf Ihrem Produkt, Ihrer Literatur oder
Ihrer Verpackung erinnert Sie daran, dass in der Europäischen Union alle
elektrischen und elektronischen Produkte, Batterien und Akkumulatoren (Akkus)
am Ende ihrer Lebensdauer an bestimmte Sammelstellen gebracht werden
müssen. Entsorgen Sie diese Produkte nicht als unsortierten Siedlungsabfall.
Entsorgen Sie sie gemäß den Gesetzen in Ihrer Nähe.
(1) Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte
bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
(2) Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der
Vorbereitung zur
Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
a) Batterien können nach Gebrauch unentgeltlich in der Verkaufsstelle
zurückgegeben werden.
b) Der Nutzer ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.
(3) Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von
Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und
Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
(4) Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt
insbesondere für Geräte der Informationsund Telekommunikationstechnik wie
Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse,dass
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