IX. GARANTIEBEDINGUNGEN
1. Für die Zwecke dieses Dokuments:
a) „Hersteller": HABYS Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Jasło, ul. Produkcyjna 16, 38-200 Jasło, eingetragen in das vom
Amtsgericht in Rzeszów 12. Wirtschaftskammer des Nationalen Gerichtsregisters geführte Unternehmerregister mit einer zugewiesenen
KRS-Nummer: 0000513317, mit einem Stammkapital von 10.750.000 PLN (in Worten: zehn Millionen siebenhundertfünfzigtausend Zloty),
das Kapital ist vollständig eingezahlt, Ust-IdNr.: 6852208438, REGON: 180186290.
b) „Käufer" bezeichnet den Endabnehmer der vom Hersteller hergestellten Geräte, einschließlich Verbraucher und Unternehmen.
c) „Vertreiber" ist ein Unternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit dem Hersteller die Geräte in dem bezeichneten Gebiet verkauft.
d) Unter „autorisierter Servicestelle" ist nur die vom Hersteller geführte Servicestelle oder die vom Hersteller angegebene Servicestelle zu
verstehen, die von seinem Vertreiber geführt wird,
e) „Gerät" ist eine vom Hersteller hergestellte bewegliche Sache, die Gegenstand eines Kaufvertrags ist und für die die betreffende Garantie gilt.
2. Der Hersteller garantiert die gute Qualität und den effizienten Betrieb der Geräte, für die diese Garantiekarte ausgestellt wurde, für folgenden
Zeitraum: 2 Jahre für Konstruktionselemente und 2 Jahre für gepolsterte Elemente.
3. Die Garantiereparatur umfasst nicht die in der Betriebsanleitung vorgesehenen Tätigkeiten, die der Käufer selbst durchführen muss (Montage
des Geräts, Wartung des Geräts usw.).
4. Die Haftung im Rahmen der Garantie erstreckt sich nur auf Mängel, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die in der Ausstattung liegen. Die
Garantie erstreckt sich insbesondere nicht auf Schäden, die durch unsachgemäßen oder nicht vorschriftsmäßigen Gebrauch, Lagerung, Wartung
oder Transport des Geräts verursacht werden, sowie auf Farbunterschiede zwischen Teilen, die dem Sonnenlicht ausgesetzt sind und
solchen, die es nicht sind, auf die Einwirkung von Chemikalien oder Scheuermitteln, auf Luftverschmutzung oder auf zufällige Einstiche und
Abschürfungen, auf das Vorhandensein von Flecken oder Ringen, die durch fettige oder gefärbte Substanzen (Fette, Cremes, Lotionen oder Öle)
verursacht werden, auf die dauerhafte Färbung mit Farbstoffen wie Tinten, Permanentmarkern oder anderen nicht dauerhaften Farbstoffen,
die bei der Herstellung von Kleidung verwendet werden (z. B. Farbstoffe, die bei der Herstellung von Kleidung des Typs Blue Jeans verwendet
werden).
5. Die Garantie deckt keine mechanischen Schäden am Gerät ab.
6. Der Käufer verliert die Rechte aus der Garantie in folgenden Fällen:
a) Der Hersteller feststellt, dass das Gerät während der Garantiezeit außerhalb der autorisierten Servicestelle repariert wurde,
b) Es wurden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers baulichen Veränderungen an der Ausrüstung vorgenommen,
c) Das Gerät wurde für andere als die vorgesehenen Zwecke gebraucht,
d) Das Gerät wurde gebraucht, nachdem ein Konstruktionsfehler daran festgestellt worden ist.
7. Unbeschadet des oben in Abschnitt 6 beschriebenen Verlusts der Garantierechte haftet der Hersteller auch nicht für Sachschäden oder
Schäden, die Dritten durch die Verwendung der unter die Garantie fallenden Geräte entstehen.
8. Durch die Garantie werden die Rechte aus der Mängelhaftung weder ausgeschlossen noch beschränkt. Die Ausübung der Garantierechte
berührt nicht die Haftung des Verkäufers aus der Garantie. Macht der Käufer von seinen Rechten aus der Garantie Gebrauch, so wird der Lauf
der Frist für die Ausübung der Rechte aus der Gewährleistung ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Mangels an den Hersteller unterbrochen.
Diese Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Weigerung des Herstellers, die Verpflichtungen aus der Garantie zu erfüllen, oder ab dem Zeitpunkt, zu
dem die Frist für deren Erfüllung unwirksam verstrichen ist.
9. Der Umfang des Garantieschutzes ist auf das Gebiet des Landes beschränkt, in dem das Gerät verkauft wurde.
10. Der Hersteller ist verpflichtet, seine Garantieverpflichtungen (Beseitigung von Mängeln oder Schäden an der Struktur des Geräts, die auf
Ursachen zurückzuführen sind, die dem Gerät innewohnen und während der Garantiezeit auftreten) innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der
Lieferung des Geräts an den Hersteller oder an die autorisierte Servicestelle kostenlos zu erfüllen. Kann die Reparatur des Geräts nicht innerhalb
der oben genannten Frist durchgeführt werden, so teilt der Hersteller dies dem Käufer unter Angabe der Gründe für die Verzögerung und des
voraussichtlichen Datums der Erfüllung des anerkannten Garantieanspruchs mit.
11. Die Ausübung der Garantierechte setzt die gemeinsame (kumulative) Erfüllung von vier Bedingungen voraus:
a) eine MwSt.-Rechnung, eine Quittung oder einen anderen Nachweis über den Kauf des Geräts durch den Käufer sowie eine fotografische
Dokumentation des defekten Geräts zusammen mit einer kurzen Beschreibung der Gründe für die Geltendmachung des Garantieanspruchs
vorlegen,
b) den Mangel innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach seiner Entdeckung melden,
c) das Gerät in seiner Originalverpackung auf Kosten des Herstellers an seine oben in der Garantiekarte angegebene Adresse oder an die
Adresse der autorisierten Servicestelle liefern,
d) den Ort angeben, an den das Gerät nach der Reparatur vom Hersteller geliefert wird (beschränkt auf das Land, in dem das Gerät gekauft
wurde).
12. Die Garantiefrist verlängert sich um die Dauer der Reparatur, gerechnet ab dem Tag der Übergabe des Geräts an den Hersteller oder die
autorisierte Kundendienststelle bis zu dem Tag, an dem das Gerät an den Käufer zurückgegeben wird.
13. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers oder des autorisierten Dienstleisters, den Umfang und die Art der Reparatur des Geräts zu
bestimmen.
14. Die Garantie ist auf die Reparatur des Geräts beschränkt. Der Hersteller behält sich das Recht vor, das Gerät durch ein mängelfreies Gerät zu
ersetzen, wenn die Reparatur den im Kaufbeleg angegebenen Preis des Gerätes übersteigt. Der Käufer ist nicht berechtigt, im Rahmen der
Garantie den Ersatz der Ausrüstung zu verlangen. Die Garantie erstreckt sich insbesondere nicht auf die Haftung für Verluste oder Schäden,
die dem Käufer dadurch entstehen, dass er an der Nutzung des Geräts gehindert wird.
15. Der Hersteller haftet nicht für Schäden am Gerät, die während des Transports durch den Transportunternehmer entstanden sind, bis der
Hersteller das Gerät von dem Transportunternehmer erhalten hat.
16. Wurde die Lieferung des Geräts vom Hersteller in Auftrag gegeben, so obliegt es dem Käufer, den technischen Zustand des Geräts bei Erhalt zu
überprüfen. Stellt der Käufer fest, dass die Sendung oder das darin enthaltene Gerät beschädigt sind, so ist der Käufer verpflichtet:
a) dem Hersteller unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Sendung, alle während des Transports aufgetretenen
Schäden am Gerät mitzuteilen, damit der Hersteller eine Reklamation beim Transportunternehmen einreichen und entsprechende
Ansprüche geltend machen kann,
b) dem Hersteller ein Reklamationsprotokoll zur Verfügung zu stellen, das zwischen dem Käufer und dem Transportunternehmen erstellt wurde.
17. Die in diesem Dokument enthaltenen Garantiebestimmungen sind die einzigen und ausschließlichen Garantiebestimmungen für die Produkte
von HABYS Spółki z ograniczoną odpowiedzialnością.
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